Eine Lohnart wurde mit Pauschalsteuer AN (Arbeitnehmer) eingerichtet. Warum wird die Pauschalsteuer nicht auf der Abrechnung abgezogen?
Pauschalsteuer Arbeitnehmer wird nicht auf der Abrechnung abgezogen
Wenn Sie eine Lohnart mit Pauschalsteuer AN (Arbeitnehmer) eingerichtet haben, der Abzug aber nicht auf der Abrechnung erscheint, liegt das in der Regel an einer fehlenden Verknüpfung zwischen der Lohnart und einer Abzugsart.
Ursache
Die Pauschalsteuer Arbeitnehmer kann nur dann automatisch auf der Abrechnung abgezogen werden, wenn die betreffende Lohnart mit einer passenden Abzugsart verknüpft ist. Eine Abzugsart ist ein Abrechnungselement, das einen bestimmten Betrag vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehält – in diesem Fall die Pauschalsteuer.
Lösung: Lohnart mit Abzugsart verknüpfen
Führen Sie die folgenden Schritte aus, um die Verknüpfung herzustellen:
Navigieren Sie zu Allgemein → Abrechnung → Pauschalsteuer (Lohn-/Abzugsarten).
Klicken Sie auf den Button „Neu", um eine neue Verknüpfung anzulegen.


Wählen Sie im Feld „Auswahl Lohnarten" die Lohnart aus, die unter „Code für Steuer" mit „Pauschalsteuer AN XX%" geschlüsselt ist.

Wählen Sie anschließend die Abzugsart aus, mit der die pauschal versteuerte Lohnart verknüpft werden soll. Über diese Abzugsart wird die Pauschalsteuer auf Arbeitnehmerseite einbehalten.

Speichern Sie die Einstellung. Die Lohnart ist nun mit der Abzugsart verknüpft.

Ergebnis
Sobald die Lohnart in einer Abrechnung verwendet wird, wird die verknüpfte Abzugsart automatisch berechnet und die Pauschalsteuer auf der Abrechnung des Arbeitnehmers im Nettobereich abgezogen.
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