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Eine Lohnart wurde mit Pauschalsteuer AN (Arbeitnehmer) eingerichtet. Warum wird die Pauschalsteuer nicht auf der Abrechnung abgezogen?

Damit die „Pauschalsteuer Arbeitnehmer“ auf der Abrechnung abgezogen werden kann, muss die Lohnart mit einer Abzugsart verknüpft werden.
Um die Verknüpfung der Lohnart vorzunehmen, rufen Sie sich „Allgemein → Abrechnung → Pauschalsteuer (Lohn-/Abzugsarten)“ auf und klicken auf den Button  „Neu“.
 
 
 
Bei „Auswahl Lohnarten“ wählen Sie nun die Lohnart aus, die unter „Code für Steuer“ mit „Pauschalsteuer AN XX%“ geschlüsselt wurde.
 
 
Als Nächstes wählen Sie die Abzugsart, mit der die pauschal versteuerte Lohnart verknüpft werden soll, um die arbeitnehmerseitige Pauschalversteuerung durchzuführen.
 
 
Nun ist die Lohnart mit der Abzugsart verknüpft. Sobald die Lohnart abgerechnet wird, wird die Abzugsart automatisch abgezogen.
 
 

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