Einheitliches Tarifwerk des GVP ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt erstmals ein einheitlicher Tarifvertrag für die gesamte Zeitarbeitsbranche. Darauf haben sich die DGB-Tarifgemeinschaft (Deutscher Gewerkschaftsbund) und der Arbeitgeberverband GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) geeinigt. Der neue DGB/GVP-Tarifvertrag ersetzt die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifwerke und bringt klare, einheitliche Regeln für rund 560.000 Beschäftigte – von Arbeitszeit über Wegezeiten bis hin zu Zuschlägen und Sonderzahlungen.
Wir werden Sie in den kommenden Wochen und Monaten gezielt über Handouts, Videotutorials und Newsletter darüber informieren, wie Sie die Anpassungen zum neuen Tarifvertrag in zvoove für Personaldienstleister sowie in zvoove One umsetzen können.
Weitere Details zum neuen Tarifwerk finden Sie in unserem aktuellen Blog-Artikel sowie im offiziellen Beitrag des GVP.
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