Energiepreispauschale (EPP) und die verschobene Lohnsteueranmeldung
Energiepreispauschale (EPP) und die verschobene Lohnsteueranmeldung
Hinweis: Dieser Artikel ist nur relevant, wenn Sie die verschobene (versetzte) Lohnsteueranmeldung verwenden.
Prüfen, ob die verschobene Lohnsteueranmeldung aktiviert ist
So prüfen Sie, ob die verschobene Lohnsteueranmeldung in Ihrem System aktiviert ist:
- Öffnen Sie Datei → Einstellungen → Optionen → Lohnsteuer.
- Prüfen Sie, ob die Option für die versetzte Lohnsteueranmeldung aktiviert ist.
Was ist die verschobene Lohnsteueranmeldung?
Bei der verschobenen Lohnsteueranmeldung werden die Lohnsteuerwerte einer Abrechnung um einen Monat versetzt an das Finanzamt gemeldet.
Beispiel: Die Lohnabrechnung für Juli 2022 wird nicht als Lohnsteueranmeldung 07/2022 (fällig zum 10.08.) übermittelt, sondern als Lohnsteueranmeldung 08/2022 (fällig zum 10.09.) – also einen Monat später.
Wie behandelt zvoove Payroll die EPP bei verschobener Lohnsteueranmeldung?
Die Energiepreispauschale (EPP) – ein einmaliger Zuschuss zur Entlastung bei gestiegenen Energiekosten – durfte ausschließlich in der Lohnsteueranmeldung für August 2022 als Abzug geltend gemacht werden. Deshalb erstellt zvoove Payroll nach der Abrechnung, in der die EPP ausgezahlt wurde (August oder September 2022), automatisch eine Korrektur der Lohnsteueranmeldung August 2022.
Beispiel 1: Auszahlung der EPP mit der August-Lohnabrechnung
- Lohnsteueranmeldung September 2022 (regulär, verschoben)
- Lohnsteueranmeldung August 2022 als Korrektur (inkl. EPP-Erstattung)
Beispiel 2: Auszahlung der EPP mit der September-Lohnabrechnung
- Lohnsteueranmeldung Oktober 2022 (regulär, verschoben)
- Lohnsteueranmeldung August 2022 als Korrektur (inkl. EPP-Erstattung)
Wichtige Hinweise
- Weitere Details finden Sie in den jeweiligen Updatebeschreibungen.
- Bitte beachten Sie: Wir dürfen keine steuerliche Beratung durchführen. Wenden Sie sich bei steuerlichen Fragen bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.