Es wurde Kirchensteuer für den Ehegatten des Arbeitnehmers bescheinigt, jedoch wurde keine Kirchensteuer des Arbeitnehmers bescheinigt.
Kirchensteuer: Nur für den Ehegatten bescheinigt, nicht für den Arbeitnehmer
In manchen Fällen wird auf der Lohnsteuerbescheinigung zwar eine Kirchensteuer für den Ehegatten des Arbeitnehmers ausgewiesen, jedoch keine Kirchensteuer für den Arbeitnehmer selbst. Dieses Problem kann unterschiedliche Ursachen haben – je nachdem, ob die Steuerdaten automatisch oder manuell erfasst wurden.
Ursache ermitteln
Prüfen Sie zunächst, wie die Eintragungen in der Steuerkarte zustande gekommen sind:
- Automatisch über den ELStAM-Import: Die Daten wurden elektronisch vom Finanzamt übermittelt. ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ist das Verfahren, über das Arbeitgeber die Steuermerkmale ihrer Arbeitnehmer digital vom Finanzamt abrufen. Sie erkennen den automatischen Import daran, dass der Datensatz gesperrt ist und ein Haken bei ELStAM-Import gesetzt ist.
- Manuell eingetragen: Die Daten wurden von Hand in der Software erfasst. In diesem Fall ist der Datensatz nicht gesperrt und der Haken bei ELStAM-Import ist nicht gesetzt.
Lösung je nach Ursache
Ursache
Vorgehen
Daten wurden über ELStAM übermittelt
Der Mitarbeiter muss sich an sein zuständiges Finanzamt wenden, da die Korrektur nur dort vorgenommen werden kann. Nach der Korrektur durch das Finanzamt werden die aktualisierten Daten automatisch per ELStAM übermittelt.
Daten wurden manuell eingetragen
Es handelt sich vermutlich um eine fehlerhafte Eingabe. Korrigieren Sie den Datensatz direkt in der Software und erzeugen Sie anschließend Rückrechnungen über die Funktion
Vortragen (Automatisch). Die Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im nächsten Abschnitt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung bei manueller Fehleingabe
- Navigieren Sie zum Personalstamm des betroffenen Mitarbeiters.
- Öffnen Sie die Steuerkarte.
- Prüfen Sie die Einträge zur Kirchensteuer – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Ehegatten.
- Korrigieren Sie den fehlerhaften Datensatz, indem Sie beispielsweise die fehlende Konfessionszugehörigkeit des Arbeitnehmers nachtragen.
- Wechseln Sie zu Lohn > Rückrechnungen.
- Erzeugen Sie Rückrechnungen über die Funktion Vortragen (Automatisch), damit die Korrektur für alle betroffenen Abrechnungszeiträume wirksam wird.
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