Für wen gilt die Aktivrente?
Für wen gilt die Aktivrente?
Die Aktivrente gilt für alle Arbeitnehmenden, die beide der folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen:
- Regeleintrittsalter erreicht: Die Person hat das gesetzlich festgelegte reguläre Rentenalter (auch „Regelaltersgrenze" genannt) erreicht.
- Sozial- und steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis: Die Person ist in einem Beschäftigungsverhältnis tätig, für das sowohl Sozialversicherungsbeiträge (z. B. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) als auch Lohnsteuer abgeführt werden.
Automatische Ermittlung durch das Programm
Sobald beide Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt das Programm die Aktivrente automatisch. Der zugehörige steuerfreie Betrag wird ohne weiteres Zutun auf der Abrechnung berücksichtigt – eine manuelle Eingabe ist nicht erforderlich.
Ausnahmen: Wann gilt die Aktivrente nicht?
Hinweis: Geringfügige Beschäftigungen (z. B. Minijobs) oder steuerfreie Tätigkeiten fallen in der Regel nicht unter die Regelung zur Aktivrente, da sie nicht als sozial- und steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis gelten.
Beschäftigungsart
Aktivrente anwendbar?
Sozial- und steuerpflichtige Beschäftigung bei erreichtem Regeleintrittsalter
Ja – wird automatisch erkannt
Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
Nein
Steuerfreie Tätigkeit
Nein
Regeleintrittsalter noch nicht erreicht
Nein