Gibt es eine Auflistung der GVP-Lohnarten für den Import?
GVP-Lohnarten für den Import – Übersicht
Beim Import von Lohndaten müssen die sogenannten GVP-Lohnarten (Lohnarten gemäß dem Gesamtverband der Personaldienstleister) korrekt im System zugeordnet werden. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche GVP-Lohnarten es gibt und wie Sie prüfen, welche Lohnarten in Ihrem System bereits vorhanden sind.
Vorhandene Lohnarten im Tarifvertrag prüfen
Bevor Sie neue Lohnarten importieren, sollten Sie überprüfen, welche Lohnarten bereits in Ihrem aktuellen Tarifvertrag hinterlegt sind. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Navigieren Sie zu Datei → Stammdaten → Abrechnung → Tarifvertrag.
Wählen Sie Ihren Tarifvertrag aus und klicken Sie auf Ändern.
Wählen Sie die benötigte Mitarbeitergruppe und den dazugehörigen Zeitraum aus.
Scrollen Sie ganz nach unten und klicken Sie auf den Bereich Konditionen.

In der Ansicht sehen Sie nun alle bereits vorhandenen Lohnarten. Gleichen Sie diese mit der nachfolgenden Liste der GVP-Lohnarten ab, um festzustellen, welche Ihnen noch fehlen.
Liste der GVP-Lohnarten
Die folgende Tabelle enthält alle GVP-Lohnarten, die für den Import relevant sind:
Nr.
Lohnart
Hinweis
1
Normalstunden
2
Gehalt (Tarifgehalt)
3
Einsatzzuschlag GVP
4
Mehrarbeitszuschlag
5
Mehrarbeitsstunden (Ampelregelung)
6
Sonntagszuschlag
7
Nachtzuschlag
8
Feiertagszuschlag
9
AZK+ (Arbeitszeitkonto – Aufbau)
Gutschrift von Stunden auf das Arbeitszeitkonto
10
AZK− (Arbeitszeitkonto – Abbau)
Entnahme von Stunden aus dem Arbeitszeitkonto
11
Übertarifliche Zulage
12
Übertarifliche Zulage (Tarifgehalt)
13
Zulage EG-Höherstufung
Zulage bei Höherstufung der Entgeltgruppe
14
Mindestlohnzulage
15
Urlaubsgeld
16
Weihnachtsgeld
17
Auffüllung Durchschnittsstunden
Keine Lohnübergabe – nur interne Berechnung
18
Arbeitsstunden/Durchschnittsbildung
Keine Lohnübergabe – nur interne Berechnung
Wichtige Hinweise
Alle aufgeführten Lohnarten müssen beim Import eine korrekte Zuordnung erhalten, damit die Lohndaten vollständig verarbeitet werden können.
Die Lohnarten Nr. 17 (Auffüllung Durchschnittsstunden) und Nr. 18 (Arbeitsstunden/Durchschnittsbildung) werden nicht an die Lohnabrechnung übergeben. Sie dienen ausschließlich der internen Berechnung im System.
AZK steht für Arbeitszeitkonto: Über das Arbeitszeitkonto werden geleistete Stunden flexibel verwaltet. „AZK+" bedeutet, dass Stunden gutgeschrieben (aufgebaut) werden. „AZK−" bedeutet, dass Stunden entnommen (abgebaut) werden.