Ich erhalte die Meldung: „Trotz Kind-Krank-Fehlzeit(en) ist das Ausfallentgelt Kind krank in der Abrechnung nicht hinterlegt.“ Der Mitarbeiter erhält aber kein Entgelt für diese Fehlzeit.
Meldung: „Trotz Kind-Krank-Fehlzeit(en) ist das Ausfallentgelt Kind krank in der Abrechnung nicht hinterlegt"
Diese Meldung erscheint, wenn in der Abrechnung eines Mitarbeiters eine der folgenden Fehlzeiten erfasst ist, aber das zugehörige Ausfallentgelt noch nicht eingetragen wurde:
- Kinderpflege-Krankengeld
- Kinderpflege-Verletztengeld
Das Ausfallentgelt Kind krank ist der Bruttobetrag, den der Mitarbeiter verdient hätte, wenn er nicht wegen der Pflege seines kranken Kindes ausgefallen wäre. Dieser Wert wird benötigt, damit der Sozialversicherungsträger (z. B. die Krankenkasse) die Entgeltersatzleistung berechnen und an den Mitarbeiter auszahlen kann.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Öffnen Sie die betroffene Abrechnung. Sobald eine der genannten Fehlzeiten vorhanden ist, wird der Button „Ausfallentgelt Kind krank" aktiv.
- Klicken Sie auf den Button „Ausfallentgelt Kind krank".
- Tragen Sie im Feld „Monatliches Ausfallentgelt Kind krank" das ausgefallene Bruttoentgelt ein.
- Aktivieren Sie die Checkbox „Geprüft", um zu bestätigen, dass der Wert korrekt ist.
- Klicken Sie auf „OK", um das Fenster zu schließen.
Wie ermittle ich das Ausfallentgelt?
Den korrekten Wert für das Ausfallentgelt können Sie auf zwei Wegen ermitteln:
- Erfragen Sie den Betrag direkt bei der zuständigen Krankenkasse des Mitarbeiters.
- Berechnen Sie den Betrag selbst – halten Sie hierzu Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder der Krankenkasse.
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie das Ausfallentgelt Kind krank nicht hinterlegen, kann der Sozialversicherungsträger die Entgeltersatzleistung nicht berechnen. Der Mitarbeiter erhält in diesem Fall keine Auszahlung der Leistung.
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