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Ich erhalte die Meldung: „Trotz Kind-Krank-Fehlzeit(en) ist das Ausfallentgelt Kind krank in der Abrechnung nicht hinterlegt.“ Der Mitarbeiter erhält aber kein Entgelt für diese Fehlzeit.
Ist in der Abrechnung die Fehlzeit „Kinderpflege-Krankengeld“ oder „Kinderpflege-Verletztengeld“ vorhanden, wird der Button „Ausfallentgelt Kind krank“ aktiv.
Im Feld „Monatliches Ausfallentgelt Kind krank“ muss manuell das ausgefallene Bruttoentgelt hinterlegt und die Checkbox „Geprüft“ aktiviert werden. Mit „OK“ wird das Fenster geschlossen.
Den Wert können Sie bei den Krankenkassen erfragen oder diesen selbst errechnen. Hierzu halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer zuständigen Krankenkasse oder Ihrem Steuerberater.
Hinweis: Hinterlegen Sie das Ausfallentgelt Kind krank nicht, kann der Sozialversicherungsträger die Entgeltersatzleistung nicht berechnen und somit nicht an Ihren Mitarbeiter auszahlen.
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