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Ich erhalte in zvoove Payroll die Fehlermeldung "Es konnte kein AAG-Antrag ermittelt werden".

Fehlermeldung „Es konnte kein AAG-Antrag ermittelt werden" in zvoove Payroll

Problembeschreibung

Beim Erstellen eines AAG-Antrags (Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz) bei einem Beschäftigungsverbot erscheint die Fehlermeldung „Es konnte kein AAG-Antrag ermittelt werden" – obwohl die Fehlzeit und die zugehörige Lohnart korrekt hinterlegt sind.

Ursache

Die Fehlzeit für das Beschäftigungsverbot wurde an Tagen erfasst, an denen die Mitarbeiterin laut Personalstamm nicht als arbeitend geführt wird. Da an diesen Tagen keine Arbeitszeit hinterlegt ist, kann das System keinen gültigen AAG-Antrag erzeugen.

Lösung

Passen Sie die Arbeitszeiten im Personalstamm so an, dass sie die Tage des Beschäftigungsverbots abdecken. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie die Abrechnung in zvoove Payroll.

  2. Navigieren Sie zum Personalstamm der betroffenen Mitarbeiterin.

  3. Prüfen Sie, an welchen Tagen das Beschäftigungsverbot als Fehlzeit eingetragen ist.

  4. Tragen Sie für genau diese Tage die entsprechenden Arbeitszeiten im Personalstamm ein.

  5. Speichern Sie die Änderungen.

  6. Erstellen Sie den AAG-Antrag erneut – er sollte sich nun erfolgreich erzeugen und versenden lassen.

Screenshots zur Orientierung

Fehlermeldung AAG-Antrag in zvoove Payroll

Personalstamm – Arbeitszeiten anpassen

Erfolgreiche Erstellung des AAG-Antrags

Gut zu wissen

  • AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz): Über das AAG-Verfahren erhalten Arbeitgeber Erstattungen von der Krankenkasse, z. B. für Lohnfortzahlungen bei Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz.

  • Personalstamm: Der Bereich in zvoove Payroll, in dem die grundlegenden Daten einer Mitarbeiterin hinterlegt sind – darunter auch die regulären Arbeitszeiten und Arbeitstage.