Ich erhalte von ELStAM die Fehlermeldung "AN (552020102) Keine Abrufberechtigung mehr ab Datum".
ELStAM-Fehlermeldung: „AN (552020102) Keine Abrufberechtigung mehr ab Datum"
Diese Fehlermeldung erscheint in der ELStAM-Monatsliste (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale), wenn das Finanzamt den Abruf der Lohnsteuermerkmale für einen Mitarbeiter gesperrt hat. Der Arbeitgeber kann die Steuermerkmale des betroffenen Mitarbeiters in diesem Fall nicht mehr elektronisch abrufen.
Was ist zu tun?
- Mitarbeiter informieren: Der betroffene Mitarbeiter muss selbst Kontakt mit seinem zuständigen Finanzamt aufnehmen, um die Ursache der Sperrung zu klären und sich wieder entsperren zu lassen.
- Fehlermeldung in zvoove Payroll erledigen: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Fehlermeldung und wählen Sie „Manuell erledigen". Weitere Schritte in zvoove Payroll sind nicht erforderlich.
- Auf neue Daten warten: Sobald das Finanzamt die Sperrung aufgehoben hat, erhalten Sie automatisch mit der nächsten Monatsliste die aktuellen ELStAM-Daten des Mitarbeiters.
Mögliche Ursachen für die Sperrung
Die Ursache muss immer vom Arbeitnehmer selbst beim Finanzamt geklärt werden. Folgende Gründe kommen infrage:
Ursache
Erläuterung
Technische Sperrung durch das Finanzamt
Das Finanzamt hat den Arbeitgeber-Abruf aus technischen Gründen gesperrt. Der Arbeitnehmer erhält in diesem Fall vom Finanzamt eine
Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, die der Arbeitgeber für die Abrechnung verwenden muss.
Sperrantrag durch den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer hat selbst beantragt, dass seine ELStAM-Daten nicht abgerufen werden dürfen. In diesem Fall erfolgt die Versteuerung nach
Steuerklasse 6.
Auslandswohnsitz
Der Mitarbeiter hat seinen Wohnsitz im Ausland.
Unbekannter Wohnsitz
Dem Finanzamt ist kein aktueller Wohnsitz des Mitarbeiters bekannt.
Tod des Mitarbeiters
Der Mitarbeiter ist verstorben.
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