ELStAM

Ich erhalte von ELStAM die Fehlermeldung "AN (552020102) Keine Abrufberechtigung mehr ab Datum".

Bei Mitarbeitern, die über eine Monatsliste mit der Fehlermeldung "Keine Abrufberechtigung mehr ab Datum" zurückgemeldet wurden, muss der Mitarbeiter Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen, um sich dort entsperren zu lassen. Nach der Bearbeitung kann die Meldung für den Mitarbeiter über einen Rechtsklick auf "Manuell erledigen" gesetzt werden. Weitere Schritte in zvoove Payroll sind nicht notwendig. Wurde der Mitarbeiter entsperrt, erhalten Sie automatisch mit der darauffolgenden Monatsliste die ELStAM-Daten.

Mögliche Ursachen für eine Sperrung (alle sind durch den Arbeitnehmer zu klären!):

  • Das Finanzamt hat aus technischen Gründen den Arbeitgeber-Abruf gesperrt. In diesen Fällen erhält der Arbeitnehmer vom Finanzamt eine Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, die der Arbeitgeber zu verwenden hat.
  • Sperrantrag vom Arbeitnehmer (der Arbeitnehmer hat die Abrufmöglichkeit der ELStAM gesperrt). Die Versteuerung erfolgt dann nach Steuerklasse 6.
  • Mitarbeiter hat einen Auslandswohnsitz.
  • Mitarbeiter hat einen unbekannten Wohnsitz.
  • Tod des Mitarbeiters.

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