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Ich erhalte von ELStAM die Fehlermeldung "AN: (552020202) Arbeitnehmer unbekannt: Die IdNr des Arbeitnehmers kann nicht verifiziert werden".

ELStAM-Fehlermeldung: „AN: (552020202) Arbeitnehmer unbekannt"

Die vollständige Fehlermeldung lautet: „AN: (552020202) Arbeitnehmer unbekannt: Die IdNr des Arbeitnehmers kann nicht verifiziert werden."

Diese Meldung bedeutet, dass das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) des Arbeitnehmers nicht überprüfen konnte. Die Ursache liegt in der Regel bei fehlerhaften Stammdaten.

Mögliche Ursachen

  • Falsche Steuer-IdNr.: Prüfen Sie, ob bei der Eingabe der Steuer-IdNr. ein Zahlendreher oder Tippfehler vorliegt.

  • Falsches Geburtsdatum: Vergleichen Sie das im System hinterlegte Geburtsdatum mit dem Geburtsdatum auf der Sozialversicherungsnummer oder dem Personalausweis des Arbeitnehmers.

Sonderfall: Unbekanntes oder unvollständiges Geburtsdatum

Bei Arbeitnehmern, deren genaues Geburtsdatum nicht bekannt ist, kann es vorkommen, dass im ELStAM-System ein fiktives Datum hinterlegt ist, das im Kalender nicht existiert (z. B. 00.01.1970, 00.00.1980 oder 31.02.1965). In diesem Fall müssen Sie dieses abweichende Datum wie folgt hinterlegen:

  1. Öffnen Sie den Personalstamm des betroffenen Mitarbeiters.

  2. Navigieren Sie zur Steuerkarte.

  3. Tragen Sie das abweichende Geburtsdatum im Feld „Abw. Geburtsdatum (ELStAM)" ein.

Erneute Anmeldung durchführen

Nachdem Sie die Steuer-IdNr. oder das Geburtsdatum korrigiert haben, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Navigieren Sie zu Export / Versand → Finanzamt → ELStAM → Eingang

  2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den betroffenen Mitarbeiter.

  3. Wählen Sie im Kontextmenü den Eintrag „Freigabe nach Fehlermeldung".

  4. Starten Sie einen erneuten Anmeldeversuch über den Menüpfad: Export / Versand → Finanzamt → ELStAM → Ausgang → Anmeldungen.