Ich erhalte von ELStAM die Fehlermeldung "AN: (552020202) Arbeitnehmer unbekannt: Die IdNr des Arbeitnehmers kann nicht verifiziert werden".
ELStAM-Fehlermeldung: „AN: (552020202) Arbeitnehmer unbekannt"
Die vollständige Fehlermeldung lautet: „AN: (552020202) Arbeitnehmer unbekannt: Die IdNr des Arbeitnehmers kann nicht verifiziert werden."
Diese Meldung bedeutet, dass das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) des Arbeitnehmers nicht überprüfen konnte. Die Ursache liegt in der Regel bei fehlerhaften Stammdaten.
Mögliche Ursachen
Falsche Steuer-IdNr.: Prüfen Sie, ob bei der Eingabe der Steuer-IdNr. ein Zahlendreher oder Tippfehler vorliegt.
Falsches Geburtsdatum: Vergleichen Sie das im System hinterlegte Geburtsdatum mit dem Geburtsdatum auf der Sozialversicherungsnummer oder dem Personalausweis des Arbeitnehmers.
Sonderfall: Unbekanntes oder unvollständiges Geburtsdatum
Bei Arbeitnehmern, deren genaues Geburtsdatum nicht bekannt ist, kann es vorkommen, dass im ELStAM-System ein fiktives Datum hinterlegt ist, das im Kalender nicht existiert (z. B. 00.01.1970, 00.00.1980 oder 31.02.1965). In diesem Fall müssen Sie dieses abweichende Datum wie folgt hinterlegen:
Öffnen Sie den Personalstamm des betroffenen Mitarbeiters.
Navigieren Sie zur Steuerkarte.
Tragen Sie das abweichende Geburtsdatum im Feld „Abw. Geburtsdatum (ELStAM)" ein.
Erneute Anmeldung durchführen
Nachdem Sie die Steuer-IdNr. oder das Geburtsdatum korrigiert haben, gehen Sie wie folgt vor:
Navigieren Sie zu Export / Versand → Finanzamt → ELStAM → Eingang
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den betroffenen Mitarbeiter.
Wählen Sie im Kontextmenü den Eintrag „Freigabe nach Fehlermeldung".
Starten Sie einen erneuten Anmeldeversuch über den Menüpfad: Export / Versand → Finanzamt → ELStAM → Ausgang → Anmeldungen.