Krankenkassen/Beitragsschätzung

Ich habe eine Rückmeldung der Krankenkasse mit Meldegrund 66 erhalten. Was muss ich tun?

Die Rückmeldung mit Meldegrund 66 gibt es seit dem Jahr 2023 immer dann, wenn Sie eine „falsche“ EEL-Meldung abgegeben haben, z.B. eine EEL-Meldung mit Abgabegrund KV bei Krankengeld, der Mitarbeiter befindet sich jedoch in der REHA.

In diesem Fall ist es notwendig, dass Sie eine Rückrechnung mit der korrekten Fehlzeit erstellen. Dadurch wird ein Storno der vorhandenen EEL-Meldung erzeugt und eine neue EEL-Meldung erstellt.