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Ich habe einen Minijobber versehentlich bei ELStAM angemeldet, wie kann ich die Anmeldung stornieren?
Bei Minijobbern muss im Personalstamm in der Steuerkarte bei "Teilnahme ELSTAM" ein "Nein" eingetragen sein, da Minijobber keine ELStAM-Meldungen erhalten.
Die Steuer-ID wird bei geringfügig Beschäftigten für den Steuerbaustein in SV-Meldungen (Entgeltmeldungen) benötigt, was jedoch mit dem Finanzamt/ELStAM an sich nichts zu tun hat.
Sollte bereits eine ELStAM-Anmeldung erstellt worden sein, muss diese zunächst dem Mitarbeiter über "Export/Versand → Finanzamt → Eingang" zugeordnet werden. Im Anschluss daran setzen Sie bitte im Personalstamm die Teilnahme ELSTAM auf Nein und löschen ggf. den Datensatz, der über ELStAM zurückgemeldet worden ist mit STRG+ENTF.
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