Ich sehe keine SV Abgaben, Rückstellungen, usw. seit dem Jahreswechsel
Fehlende SV-Abgaben, Rückstellungen und kalkulatorische Werte nach dem Jahreswechsel
Nach dem Jahreswechsel werden in der Nachkalkulation keine SV-Abgaben (Sozialversicherungs-Abgaben), Rückstellungen oder kalkulatorischen Werte angezeigt. Die betroffenen Felder bleiben leer oder zeigen den Wert Null.
Voraussetzung
Für die folgenden Einstellungen benötigen Sie Administrator-Rechte in zvoove Analytics.
Ursache
Die SV-Beitragssätze und andere Kalkulationsgrundlagen ändern sich regelmäßig zum Jahreswechsel. zvoove Analytics benötigt diese Werte für jedes Kalenderjahr einzeln. Sie müssen daher einmal pro Jahr manuell gepflegt werden. Solange die Werte für das neue Jahr nicht eingetragen sind, kann das System keine Berechnungen durchführen.
Lösung: Kalkulationswerte für das neue Jahr eintragen
Öffnen Sie Extras → Einstellungen → Kalkulationswerte.
Wählen Sie das aktuelle Kalenderjahr aus.
Tragen Sie die aktuellen Werte ein. Folgende Felder sind zwingend erforderlich:
Kategorie
Erforderliche Felder
SV-Beitragssätze (Arbeitgeberanteil)
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung
Umlagen
U1 (Entgeltfortzahlung), U2 (Mutterschaftsaufwendungen), Insolvenzgeldumlage
Fehlzeiten-Prozentsätze
Kaufmännisch und gewerblich (jeweils Urlaub + Krankheit)
Klicken Sie auf „Speichern".
Tipp: Kopieren Sie die Vorjahreswerte als Ausgangsbasis und passen Sie nur die geänderten Sätze an – das spart Zeit.
Ergebnis
Nach dem Speichern werden SV-Abgaben, Rückstellungen und kalkulatorische Werte in der Nachkalkulation wieder korrekt für den eingestellten Zeitraum berechnet und angezeigt.
Wichtige Hinweise
Beide BG-Arten prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Werte für beide Berufsgenossenschafts-Arten (BG-Arten) eingetragen sind – sowohl für kaufmännische als auch für gewerbliche Mitarbeitende. Die Beitragssätze können zwischen diesen Gruppen abweichen. Fehlen die Werte für eine der beiden Gruppen, werden für die betroffenen Mitarbeitenden keine Berechnungen durchgeführt.
Aktuelle Beitragssätze beziehen: Die gültigen Beitragssätze werden von den Krankenkassen bzw. der Bundesregierung jeweils zum Jahresende für das Folgejahr veröffentlicht. Nutzen Sie diese offiziellen Werte als Grundlage. Alternativ kann Ihr Steuerberater oder Lohndienstleister die korrekten Werte mitteilen.
Ergebnis überprüfen: Sollten nach dem Speichern weiterhin keine Werte angezeigt werden, prüfen Sie, ob alle relevanten Felder vollständig ausgefüllt sind.
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