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Ich sehe keine SV Abgaben, Rückstellungen, usw. seit dem Jahreswechsel

Fehlende SV-Abgaben, Rückstellungen und kalkulatorische Werte nach dem Jahreswechsel

Nach dem Jahreswechsel werden in der Nachkalkulation keine SV-Abgaben (Sozialversicherungs-Abgaben), Rückstellungen oder kalkulatorischen Werte angezeigt. Die betroffenen Felder bleiben leer oder zeigen den Wert Null.

Voraussetzung

Für die folgenden Einstellungen benötigen Sie Administrator-Rechte in zvoove Analytics.

Ursache

Die SV-Beitragssätze und andere Kalkulationsgrundlagen ändern sich regelmäßig zum Jahreswechsel. zvoove Analytics benötigt diese Werte für jedes Kalenderjahr einzeln. Sie müssen daher einmal pro Jahr manuell gepflegt werden. Solange die Werte für das neue Jahr nicht eingetragen sind, kann das System keine Berechnungen durchführen.

Lösung: Kalkulationswerte für das neue Jahr eintragen

  1. Öffnen Sie Extras → Einstellungen → Kalkulationswerte.

  2. Wählen Sie das aktuelle Kalenderjahr aus.

  3. Tragen Sie die aktuellen Werte ein. Folgende Felder sind zwingend erforderlich:

    Kategorie

    Erforderliche Felder

    SV-Beitragssätze (Arbeitgeberanteil)

    Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung

    Umlagen

    U1 (Entgeltfortzahlung), U2 (Mutterschaftsaufwendungen), Insolvenzgeldumlage

    Fehlzeiten-Prozentsätze

    Kaufmännisch und gewerblich (jeweils Urlaub + Krankheit)

  4. Klicken Sie auf „Speichern".

Tipp: Kopieren Sie die Vorjahreswerte als Ausgangsbasis und passen Sie nur die geänderten Sätze an – das spart Zeit.

Screenshot der Kalkulationswerte-Einstellungen Screenshot der Kalkulationswerte-Detailansicht

Ergebnis

Nach dem Speichern werden SV-Abgaben, Rückstellungen und kalkulatorische Werte in der Nachkalkulation wieder korrekt für den eingestellten Zeitraum berechnet und angezeigt.

Wichtige Hinweise

  • Beide BG-Arten prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Werte für beide Berufsgenossenschafts-Arten (BG-Arten) eingetragen sind – sowohl für kaufmännische als auch für gewerbliche Mitarbeitende. Die Beitragssätze können zwischen diesen Gruppen abweichen. Fehlen die Werte für eine der beiden Gruppen, werden für die betroffenen Mitarbeitenden keine Berechnungen durchgeführt.

  • Aktuelle Beitragssätze beziehen: Die gültigen Beitragssätze werden von den Krankenkassen bzw. der Bundesregierung jeweils zum Jahresende für das Folgejahr veröffentlicht. Nutzen Sie diese offiziellen Werte als Grundlage. Alternativ kann Ihr Steuerberater oder Lohndienstleister die korrekten Werte mitteilen.

  • Ergebnis überprüfen: Sollten nach dem Speichern weiterhin keine Werte angezeigt werden, prüfen Sie, ob alle relevanten Felder vollständig ausgefüllt sind.

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