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In der Anmeldebestätigungsliste im ELSTAM-Eingang erhalte ich bei einem Arbeitnehmer die Meldung vom Finanzamt „Keine Anmeldeberechtigung“. Was kann ich tun?

Meldung „Keine Anmeldeberechtigung" im ELSTAM-Eingang

Wenn Sie in der Anmeldebestätigungsliste im ELSTAM-Eingang die Rückmeldung „Keine Anmeldeberechtigung" vom Finanzamt erhalten, bedeutet dies, dass die ELSTAM-Anmeldung (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) für den betroffenen Arbeitnehmer vom Finanzamt abgelehnt wurde. Die Ursachen hierfür können unterschiedlich sein.

Schritt 1: Ursache beim Finanzamt klären

Der betroffene Mitarbeiter muss sich direkt an sein zuständiges Finanzamt wenden, um zu klären, warum die Anmeldung abgelehnt wurde.

Mögliche Ursachen können beispielsweise sein:

  • Fehlerhafte oder veraltete Stammdaten (z. B. Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum)
  • Es liegt bereits eine Anmeldung durch einen anderen Arbeitgeber vor
  • Unstimmigkeiten in den beim Finanzamt hinterlegten Daten

Schritt 2: Stammdaten korrigieren und erneut anmelden

Sobald die Ursache mit dem Finanzamt geklärt ist, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Prüfen und korrigieren Sie gegebenenfalls die Stammdaten des Mitarbeiters in Ihrer Software.
  2. Öffnen Sie die Anmeldebestätigungsliste im ELSTAM-Eingang.
  3. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den betroffenen Mitarbeiter.
  4. Wählen Sie im Kontextmenü die Option „Freigabe nach Fehlermeldung".
  5. Der Mitarbeiter erscheint daraufhin wieder unter den Anmeldungen im Ausgang und wird beim nächsten Versand erneut an das Finanzamt übermittelt.

Hinweis: Führen Sie die erneute Anmeldung erst durch, wenn die Ursache tatsächlich geklärt und eventuelle Korrekturen vorgenommen wurden. Andernfalls wird die Anmeldung voraussichtlich erneut abgelehnt.