In der Anmeldebestätigungsliste im ELSTAM-Eingang erhalte ich bei einem Arbeitnehmer die Meldung vom Finanzamt „Keine Anmeldeberechtigung“. Was kann ich tun?
Meldung „Keine Anmeldeberechtigung" im ELSTAM-Eingang
Wenn Sie in der Anmeldebestätigungsliste im ELSTAM-Eingang die Rückmeldung „Keine Anmeldeberechtigung" vom Finanzamt erhalten, bedeutet dies, dass die ELSTAM-Anmeldung (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) für den betroffenen Arbeitnehmer vom Finanzamt abgelehnt wurde. Die Ursachen hierfür können unterschiedlich sein.
Schritt 1: Ursache beim Finanzamt klären
Der betroffene Mitarbeiter muss sich direkt an sein zuständiges Finanzamt wenden, um zu klären, warum die Anmeldung abgelehnt wurde.
Mögliche Ursachen können beispielsweise sein:
- Fehlerhafte oder veraltete Stammdaten (z. B. Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum)
- Es liegt bereits eine Anmeldung durch einen anderen Arbeitgeber vor
- Unstimmigkeiten in den beim Finanzamt hinterlegten Daten
Schritt 2: Stammdaten korrigieren und erneut anmelden
Sobald die Ursache mit dem Finanzamt geklärt ist, gehen Sie wie folgt vor:
- Prüfen und korrigieren Sie gegebenenfalls die Stammdaten des Mitarbeiters in Ihrer Software.
- Öffnen Sie die Anmeldebestätigungsliste im ELSTAM-Eingang.
- Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den betroffenen Mitarbeiter.
- Wählen Sie im Kontextmenü die Option „Freigabe nach Fehlermeldung".
- Der Mitarbeiter erscheint daraufhin wieder unter den Anmeldungen im Ausgang und wird beim nächsten Versand erneut an das Finanzamt übermittelt.
Hinweis: Führen Sie die erneute Anmeldung erst durch, wenn die Ursache tatsächlich geklärt und eventuelle Korrekturen vorgenommen wurden. Andernfalls wird die Anmeldung voraussichtlich erneut abgelehnt.