Ist die Teil-IRMAZ-Betrachtung auch sinnvoll, wenn ein Mitarbeiter insgesamt im Monat die IRMAZ in Summe nicht erreicht?
Teil-IRMAZ-Betrachtung bei Unterschreitung der individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit
Dieser Artikel erklärt, wie die Lohnabrechnung korrekt konfiguriert werden muss, wenn ein Mitarbeiter seine Individuelle Regelmäßige Monatliche Arbeitszeit (IRMAZ) – also die vertraglich vereinbarte monatliche Sollarbeitszeit – im gesamten Monat nicht erreicht. Sie erfahren, warum in diesem Fall keine Teil-IRMAZ-Berechnung erfolgen sollte und wie die entsprechende Lohnart (AZK Minus) einzurichten ist.
Grundsatz: Anspruch auf die volle IRMAZ
Jeder Mitarbeiter hat einen vertraglichen Anspruch auf Vergütung in Höhe der vereinbarten IRMAZ-Stundenzahl. Unterschreitet er diese Stundenzahl in einem Monat, wird die Differenz über das Arbeitszeitkonto (AZK) ausgeglichen. Das Arbeitszeitkonto ist ein Konto, auf dem Plus- und Minusstunden des Mitarbeiters erfasst und verrechnet werden.
Das bedeutet konkret: Die fehlenden Stunden werden mit dem Tariflohn aufgefüllt, sodass der Mitarbeiter stets die volle IRMAZ vergütet bekommt.
Beispiel: IRMAZ-Unterschreitung durch weniger Tagesstunden
Hans Hansen hat eine feste monatliche IRMAZ von 151,67 Stunden vereinbart. In einem Monat mit 21 Arbeitstagen arbeitet er täglich nur 7 Stunden:
Beschreibung
Wert
Arbeitstage im Monat
21 Tage
Tägliche Arbeitszeit
7 Stunden
Tatsächlich geleistete Stunden
147,00 Stunden (21 × 7)
Vereinbarte IRMAZ
151,67 Stunden
Differenz (aus Arbeitszeitkonto auszugleichen)
4,67 Stunden
Die fehlenden 4,67 Stunden werden über das Arbeitszeitkonto mit dem Tariflohn aufgefüllt, um die IRMAZ vollständig zu erreichen.
Sonderfall: Unterschreitung durch Fehlzeiten
Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn die IRMAZ-Unterschreitung ganz oder teilweise durch Fehlzeiten (z. B. Krankheit, Urlaub oder andere Abwesenheiten) verursacht wird.
Beispiel: Selbst wenn Hans Hansen den gesamten Monat krank ist und der zugrunde gelegte Stundenschnitt zufällig genau 7 Stunden pro Tag beträgt, muss der Monat um die fehlenden 4,67 Stunden mit dem Tariflohn aufgefüllt werden, damit die IRMAZ von 151,67 Stunden eingehalten wird.
Konfiguration der Lohnart: Keine Teil-IRMAZ-Berechnung
Damit das automatische Auffüllen aus dem Arbeitszeitkonto korrekt funktioniert, muss die zugehörige Lohnart so konfiguriert (geschlüsselt) werden, dass sie den Monat als Ganzes betrachtet. Beachten Sie dabei folgende Regel:
Eine Teil-IRMAZ-Berechnung darf in diesem Fall nicht aktiviert werden.
Die Lohnart muss so eingestellt sein, dass sie immer die vollständige monatliche IRMAZ als Bezugsgröße verwendet – unabhängig von Fehlzeiten oder anderen Unterbrechungen.
Rufen Sie dazu über den Pfad Datei → Stammdaten → Abrechnung → Tarifverträge Ihren Tarifvertrag auf und öffnen Sie diesen indem Sie unten auf Ändern klicken.

Wählen Sie nun die Mitarbeitergruppen und den aktuellen Zeitraum aus und klicken Sie auf Konditionen.

Als nächstes markieren Sie die Lohnart AZK (-) und klicken auf Ändern, um die Lohnart aufzurufen.

Wählen Sie im Feld Behandlung der Grenzen den Wert Abzüglich aller Fehlzeiten ohne AZK-Relevanz aus und bestätigen Sie die Einstellung mit OK.

⚠️ Hinweis: Die Lohnart AZK (+) wird bei der Behandlung der Grenzen identisch geschlüsselt, da die Berechnung hier nach dem gleichen Prinzip erfolgt.
Zusammenfassung
Mitarbeiter haben stets Anspruch auf die volle vereinbarte Individuelle Regelmäßige Monatliche Arbeitszeit (IRMAZ).
Bei Unterschreitung wird die Differenz über das Arbeitszeitkonto mit dem Tariflohn ausgeglichen.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Unterschreitung durch geringere Tagesarbeitszeit oder durch Fehlzeiten entsteht.
Die Lohnart für das automatische Auffüllen muss so geschlüsselt sein, dass sie den gesamten Monat betrachtet und keine Teil-IRMAZ-Berechnung durchführt.