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Ist die Teil-IRMAZ-Betrachtung auch sinnvoll, wenn ein Mitarbeiter insgesamt im Monat die IRMAZ in Summe nicht erreicht?
Eine neue Situation stellt sich, wenn Hans Hansen im betrachteten Monat seine IRMAZ unterschreitet. Da er immer einen Anspruch auf diese IRMAZ-Stundenzahl hat, ist ein Unterschreiten durch Ausgleich aus dem Arbeitszeitkonto (AZK) zu leisten. Sofern Hans Hansen in einem Beispiel mit 21 Arbeitstagen im Monat an allen Tagen 7 Stunden arbeitet, so käme er auf 147 Arbeitsstunden (21 Tage x 7 Stunden). Da er aber eine monatliche feste IRMAZ von 151,67 Stunden vereinbart hat, ist die Differenz von 4,67 Stunden im AZK auszugleichen. Dieses gilt auch, wenn das Unterschreiten der IRMAZ ganz oder teilweise aufgrund von Fehlzeiten verursacht wird. Wäre er z. B. an allen Arbeitstagen krank gewesen und der Stundenschnitt hätte zufällig genau 7 Stunden betragen, so wäre ebenfalls der Monat, um besagte 4,67 Stunden mit dem Tariflohn aufzufüllen gewesen, um die Stundenzahl von 151,67 einzuhalten.
Um dieses zu erreichen, ist die Lohnart für den Fall des automatischen Auffüllens aus dem AZK so zu schlüsseln, dass sie den Monat vollständig betrachtet und keine Teil-IRMAZ-Berechnung anstellt:
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