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Ist ein Darlehen Steuerpflichtig? Wann entsteht ein geldwerter Vorteil?

Ist ein Darlehen steuerpflichtig?

Die reine Auszahlung und Rückzahlung eines Darlehens sind nicht einkommensteuerpflichtig, da es sich um einen bloßen Kapitaltausch handelt. Sie erzielen dadurch keinen Gewinn, weshalb die Kreditsumme selbst steuerfrei bleibt.

Allerdings können unter bestimmten Umständen steuerliche Pflichten entstehen – insbesondere dann, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu besonders günstigen Konditionen gewährt.

Geldwerter Vorteil bei Arbeitgeberdarlehen

Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung oder ein finanzieller Vorteil, den Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Gehalt erhalten – zum Beispiel ein Darlehen zu einem Zinssatz unterhalb des marktüblichen Niveaus. Solche Zinsvorteile zählen als Sachbezug und sind grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.

Freigrenze für kleinere Arbeitgeberdarlehen

Für Arbeitgeberdarlehen bis zu einer Darlehenssumme von 2.600 EUR gilt eine Freigrenze. Das bedeutet:

Darlehenssumme
Steuerliche Behandlung
Bis 2.600 EUR
Zinsvorteile sind lohnsteuer- und beitragsfrei – es entsteht kein geldwerter Vorteil.
Über 2.600 EUR
Zinsvorteile gelten als steuerpflichtiger Sachbezug und unterliegen der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungspflicht.

Weitere steuerlich relevante Fälle

Neben dem klassischen verbilligten Arbeitgeberdarlehen gibt es weitere Situationen, in denen steuerliche Konsequenzen geprüft werden müssen:

  • Bewertung der Zinsersparnis: Liegt der Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens unter dem marktüblichen Zinssatz, muss der Arbeitgeber die Differenz als geldwerten Vorteil ermitteln und versteuern.
  • Nichtrückzahlung des Darlehens: Zahlt der Arbeitnehmer das Darlehen nicht zurück (z. B. bei Erlass der Restschuld), ist der erlassene Betrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.
  • Zuschuss zu Darlehenszinsen: Nimmt der Arbeitnehmer ein Darlehen zu marktüblichen Bedingungen bei einem Drittanbieter auf und bezuschusst der Arbeitgeber die Zinsen, gilt dieser Zuschuss ebenfalls als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
  • Darlehen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber: Gewährt umgekehrt ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber ein Darlehen, sind die daraus erzielten Zinserträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig.

Zusammenfassung

  • Die Darlehenssumme selbst ist nicht steuerpflichtig.
  • Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen über 2.600 EUR sind als geldwerter Vorteil steuer- und beitragspflichtig.
  • Arbeitgeberdarlehen bis 2.600 EUR bleiben steuerfrei.

Hinweis: Steuerliche Regelungen können sich je nach individueller Situation unterscheiden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten.