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Kann die Schätzung nachträglich korrigiert werden?

Kann die Schätzung nachträglich korrigiert werden?

Ob eine Schätzung nachträglich korrigiert werden kann, hängt davon ab, ob die Beitragsnachweise (Meldungen an die Sozialversicherungsträger über die fälligen Beiträge) bereits versendet wurden.

Nach dem Versand der Beitragsnachweise

Sobald die Schätzung gedruckt und die Beitragsnachweise versendet wurden, ist eine direkte Korrektur der Schätzung nicht mehr möglich.

Wenn ein Storno der Beitragsnachweise erforderlich ist, beachten Sie Folgendes:

  • Der Storno muss zwingend über das SV-Meldeportal (das offizielle Portal zur Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen) erfolgen.

  • Ein Storno direkt über Payroll ist nicht möglich.

Korrekturen über die nächste Schätzung

Wenn eine inhaltliche Korrektur notwendig ist – zum Beispiel weil ein Mitarbeiter der falschen Krankenkasse zugeordnet wurde – wird diese Korrektur automatisch mit der nächsten Schätzung übermittelt.

  1. Nehmen Sie die nötige Korrektur in Payroll vor (z. B. Änderung der Krankenkassenzuordnung).

  2. Die Korrektur wird dann bei der nächsten regulären Schätzung berücksichtigt und zusammen mit dieser an die Sozialversicherungsträger übermittelt.