Fakturierung/Rechnungsein-und -ausgang/offene Posten
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Kann ein Stornobeleg storniert werden?

Das Stornieren eines Stornobeleges ist buchhalterisch nicht möglich, weil die Buchführung auf Genauigkeit und Konsistenz basiert. Wenn eine Stornierung durchgeführt wird, werden entsprechende Einträge in der Datenbank hinterlegt. Dieser Beleg gilt als endgültig. Das Negieren würde somit unter Umständen zu Unstimmigkeiten führen.

Die Buchhaltung ist darauf ausgelegt, klare und nachvollziehbare Finanzdaten zu liefern, und Änderungen an bereits abgeschlossenen Einträgen könnten dies beeinträchtigen. Zudem könnten finanzielle Transaktionen wie Rückerstattungen bereits ausgelöst worden sein, und das Negieren könnte zur Verwirrung führen.

Zusammengefasst: Das Stornieren von Stornobelegen ist nicht möglich, weil es die Klarheit der Buchführung gefährden könnte. Demnach kann die stornierte Rechnung lediglich erneut fakturiert werden, um ihre Gültigkeit wieder zu erhalten.

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