Kann ich den Nachtzuschlag kundenseitig unterbinden, wenn ein Mitarbeiter in der Frühschicht arbeitet?
Nachtzuschlag kundenseitig unterbinden bei Frühschicht
Wenn ein Mitarbeiter in der Frühschicht arbeitet und nur kurz in die Nachtschichtzeit hineinarbeitet, soll unter Umständen kein Nachtzuschlag berechnet werden. Sie können dies über eine Stundengrenze in den Konditionstabellen steuern. Die Stundengrenze legt fest, wie viele Stunden ein Mitarbeiter mindestens innerhalb der Nachtschichtzeit gearbeitet haben muss, damit der Zuschlag greift.
So richten Sie die Stundengrenze ein
Öffnen Sie den gewünschten Auftrag.
Navigieren Sie zu Einsatzorte/Positionen.
Wechseln Sie in den Bereich Abrechnung.
Öffnen Sie die Konditionen.
Suchen Sie die entsprechende Lohnart für den Nachtzuschlag.
Tragen Sie im Feld Stundengrenze > die gewünschte Mindeststundenzahl ein.

Beispiel
Wenn Sie den Wert 2 als Stundengrenze eintragen, muss der Mitarbeiter mindestens 2 Stunden innerhalb der definierten Nachtschichtzeit gearbeitet haben, damit der Nachtzuschlag berechnet und verrechnet wird. Arbeitet er z. B. in der Frühschicht nur 1 Stunde in der Nachtschichtzeit, wird kein Zuschlag ausgelöst.
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