Kann ich die Anmeldung zum DaBPV‑Verfahren stornieren?
Kann ich die Anmeldung zum DaBPV-Verfahren stornieren?
Nein, eine Stornierung der Anmeldung zum DaBPV-Verfahren (Digitales Abrufverfahren für die Beitragsentlastung in der Pflegeversicherung) ist nicht möglich.
Warum ist keine Stornierung möglich?
Das DaBPV-Verfahren unterstützt ausschließlich zwei Meldearten:
Meldeart
Beschreibung
Anmeldung
Registrierung eines Mitarbeiters im Verfahren
Abmeldung
Beendigung der Teilnahme am Verfahren
Weitere Meldearten – wie zum Beispiel Stornierungen oder Korrekturen – sind im Verfahren nicht vorgesehen.
Welche Mitarbeiter werden automatisch angemeldet?
Eine automatische Anmeldung zum DaBPV-Verfahren erfolgt nur für Mitarbeiter, die beide folgenden Voraussetzungen erfüllen:
In der Steuerkarte ist eine gültige Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer) hinterlegt.
In der Sozialversicherung ist die Beitragsgruppe Pflegeversicherung mit dem Wert 1 geschlüsselt.
Was kann ich tun, wenn eine Anmeldung fehlerhaft war?
Wenn Sie eine fehlerhafte Anmeldung rückgängig machen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
Abmeldung durchführen: Führen Sie eine Abmeldung im DaBPV-Verfahren durch. Dies ist der vorgesehene Weg, um eine irrtümlich erfolgte Anmeldung zu korrigieren.
Zurückgemeldeten Datensatz prüfen: Überprüfen Sie den zurückgemeldeten Datensatz auf Richtigkeit.
Bei fehlerhaften Daten manuell korrigieren: Sollte der zurückgemeldete Datensatz nicht korrekt sein, können Sie einen manuellen Datensatz anlegen, um die richtigen Daten zu hinterlegen.