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Kann ich die Anmeldung zum DaBPV‑Verfahren stornieren?

Kann ich die Anmeldung zum DaBPV-Verfahren stornieren?

Nein, eine Stornierung der Anmeldung zum DaBPV-Verfahren (Digitales Abrufverfahren für die Beitragsentlastung in der Pflegeversicherung) ist nicht möglich.

Warum ist keine Stornierung möglich?

Das DaBPV-Verfahren unterstützt ausschließlich zwei Meldearten:

Meldeart

Beschreibung

Anmeldung

Registrierung eines Mitarbeiters im Verfahren

Abmeldung

Beendigung der Teilnahme am Verfahren

Weitere Meldearten – wie zum Beispiel Stornierungen oder Korrekturen – sind im Verfahren nicht vorgesehen.

Welche Mitarbeiter werden automatisch angemeldet?

Eine automatische Anmeldung zum DaBPV-Verfahren erfolgt nur für Mitarbeiter, die beide folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. In der Steuerkarte ist eine gültige Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer) hinterlegt.

  2. In der Sozialversicherung ist die Beitragsgruppe Pflegeversicherung mit dem Wert 1 geschlüsselt.

Was kann ich tun, wenn eine Anmeldung fehlerhaft war?

Wenn Sie eine fehlerhafte Anmeldung rückgängig machen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Abmeldung durchführen: Führen Sie eine Abmeldung im DaBPV-Verfahren durch. Dies ist der vorgesehene Weg, um eine irrtümlich erfolgte Anmeldung zu korrigieren.

  2. Zurückgemeldeten Datensatz prüfen: Überprüfen Sie den zurückgemeldeten Datensatz auf Richtigkeit.

  3. Bei fehlerhaften Daten manuell korrigieren: Sollte der zurückgemeldete Datensatz nicht korrekt sein, können Sie einen manuellen Datensatz anlegen, um die richtigen Daten zu hinterlegen.