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Kann ich eine 50er-Jahresmeldung stornieren?
50er-Jahresmeldungen werden nach der Abrechnung Januar erstellt. In dieser Meldung wird das erwirtschaftete sozialversicherungspflichtige Entgelt des Vorjahres gemeldet und von zvoove Payroll automatisch aufgrund der Abrechnungen erstellt. Daher kann sie nicht manuell storniert oder geändert werden.
50er-Jahresmeldung aufgrund von einem Austritt stornieren:
Ist ein Mitarbeiter vor Ende des Jahres, spätestens zum 31.12. ausgeschieden, entfällt eine 50er-Meldung, da die 30er-Meldung (Abmeldung wegen Beschäftigungsende) das gesamte sozialversicherungspflichtige Entgelt meldet.
Wurde eine 50er-Meldung erstellt, obwohl ein Mitarbeiter bereits ausgetreten ist, wurde in der letzten Abrechnung das Austrittsdatum nicht abgerechnet. Das passiert, wenn das Austrittsdatum zu spät in den Personalstamm (nach dem Abrechnungsvortrag) eingetragen und keine Rückrechnung über „Vortrag automatisch“ erstellt wurde.
Um eine 30er-Abmeldung nachträglich zu erstellen und somit die 50er-Jahresmeldung zu stornieren, muss eine Rückrechnung über „Vortrag automatisch“ in Verbindung mit dem Hacken „Eintritt/Austritt“
oder eine manuelle Rückrechnung erstellt werden. Bei einer manuellen Rückrechnung muss das Austrittsdatum manuell in die Abrechnung eingefügt werden.
Nach dem Druck der Rückrechnung wird die 30er-Meldung erstellt und die 50er-Meldung storniert.
50er-Meldung wurde nach einer Unterbrechungsmeldung erstellt, obwohl kein Entgelt abgerechnet wurde:
Wurde eine Unterbrechungsmeldung oder eine Abmeldung wegen Mutterschutz, Elternzeit, Aussteuerung etc. und zusätzlich eine 50er Meldung erstellt, wurde die beroffene Fehlzeit (Mutterschutz, Elterngeld, Aussteurrung) nicht durchgängig erfasst.
Die Fehlzeiten müssen lückenlos, auch am Wochenende, erfasst werden. Sollte dies in einem Monat nicht erfolgt sein, muss die Fehlzeit nacherfasst und über eine Rückrechnung korrigiert werden.
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