Kann ich eine abweichende Höchstüberlassungsdauer hinterlegen?
Abweichende Höchstüberlassungsdauer im Kundenstamm hinterlegen
Die Höchstüberlassungsdauer (HÜD) legt fest, wie lange ein Zeitarbeitnehmer maximal ununterbrochen an denselben Kunden überlassen werden darf. Sollten für Ihren Kunden eine abweichende Höchstüberlassungsdauer gelten, können Sie dies im Kundenstamm hinterlegen.
Dabei stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:
Variante
Beschreibung
Generell
Die abweichende HÜD gilt für den gesamten Kunden, unabhängig vom Beruf.
Berufsbezogen
Die abweichende HÜD wird je Beruf einzeln festgelegt.
Variante 1: Generelle abweichende HÜD hinterlegen
Öffnen Sie über Akquise den Kundenstamm des betroffenen Kunden.
Wechseln Sie in den Bereich Abrechnung.
Öffnen Sie den Reiter Einstellungen bzgl. AÜG.
Klicken Sie auf Neu, um die abweichende Höchstüberlassungsdauer für den Kunden generell zu hinterlegen.
Variante 2: Berufsbezogene abweichende HÜD hinterlegen
Öffnen Sie über Akquise den Kundenstamm des betroffenen Kunden.
Wechseln Sie in den Bereich Eigenschaften und öffnen Sie dort die Berufe.
Wählen Sie den gewünschten Beruf aus.
Öffnen Sie den Reiter Einstellungen bzgl. AÜG.
Klicken Sie auf Neu, um die abweichende HÜD für diesen Beruf zu hinterlegen.
Ergebnis
In allen neuen Einsätzen wird automatisch die hinterlegte abweichende Höchstüberlassungsgrenze für die Berechnung des Bis-Datums heran gezogen.
⚠️ Hinweis
Bei bereits bestehenden Überlassungen wird das Bis-Datum NICHT automatisch angepasst.
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