Kann ich eine Pfändung über eine Rückrechnung stornieren?
Kann ich eine Pfändung über eine Rückrechnung stornieren?
Nein, eine Stornierung von Pfändungen über eine Rückrechnung ist nicht möglich. Pfändungen, die für bereits abgeschlossene Abrechnungsmonate gebucht wurden, können nicht rückwirkend über die Rückrechnungsfunktion storniert oder automatisch korrigiert werden.
Was ist eine Rückrechnung?
Eine Rückrechnung ist eine nachträgliche Korrektur einer bereits abgeschlossenen Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Sie wird üblicherweise genutzt, um fehlerhafte Abrechnungen für vergangene Monate zu berichtigen. Für Pfändungen steht die automatische Neuberechnung über diese Funktion jedoch nicht zur Verfügung.
Welche Alternative gibt es?
Sie können die Pfändung manuell über eine eigene Abzugsart korrigieren. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Schritt 1: Manuelle Abzugsart anlegen
Legen Sie zunächst eine neue Be- oder Abzugsart für die Pfändungskorrektur an:
- Navigieren Sie zu Allgemein > Abrechnung > Be- und Abzugsarten.
- Klicken Sie auf Neu, um eine neue Abzugsart speziell für die Pfändung anzulegen.
Schritt 2: Rückrechnung erstellen und Differenz ermitteln
- Erstellen Sie eine Rückrechnung für den betroffenen Abrechnungszeitraum.
- Öffnen Sie die Abrechnung und wechseln Sie zum Reiter Abrechnung anzeigen > Pfändung.
- Dort können Sie das pfändbare Netto (der Betrag, der für die Pfändung herangezogen wird) einsehen.
- Ermitteln Sie manuell die Differenz zwischen dem bisherigen und dem korrekten Pfändungsbetrag.
Schritt 3: Korrektur über Be- und Abzüge eintragen
- Tragen Sie die ermittelte Differenz in der Rückrechnung unter Be- und Abzüge ein.
- Verwenden Sie dazu die zuvor angelegte Abzugsart – oder, falls dem Mitarbeiter ein Betrag erstattet werden muss, eine entsprechende Bezugsart.
Hinweis: Da die Korrektur manuell erfolgt, prüfen Sie die berechneten Beträge sorgfältig, bevor Sie die Abrechnung abschließen.