Allgemein

Kann ich in zvoove (für Gebäudedienstleister) Belastungszuschläge für Fahrzeiten hinterlegen?

Ja. Damit Ihnen die Funktion zur Verfügung steht, müssen Sie vorab in den globalen Optionen unter "Lohnvorbereitung/Dienstplan/Erfassung" in dem Bereich "Sonstiges" die Option "Fahrzeiten berücksichtigen" gesetzt haben.

Dafür haben Sie in den Personalkonditionen nun bei jeder Lohnart die Möglichkeit zu entscheiden, für welche Art von Tätigkeit (Arbeitszeit/Fahrzeit) diese gezahlt werden soll.

Gehen Sie hierfür ebenfalls in die Personalkonditionen eines Mitarbeiters und dort auf den Button "Weitere Einstellungen". Hier finden Sie die Registerkarte "Fahrzeiten".

Nun können Sie entscheiden, ob eine Lohnart nur für Ist-Stunden herangezogen wird (dies ist der Standardfall), nur für Fahrzeiten oder aber für Ist-Stunden und Fahrzeiten.

Darüber hinaus, können Sie entscheiden, wie es sich mit dem Belastungszuschlag verhält.

Das folgende Beispiel soll den Sachverhalt verdeutlichen. Auch hier gilt eine Grenze von 8 Std./Tag bzw. 40 Std./Woche für den Belastungszuschlag und folgende Einstellung für beide Zuschlagsvarianten:
(A) Nur Ist-Stunden, (B) Nur Fahrzeiten, (C) Ist-Stunden und Fahrzeiten 

Tag Arbeitszeit Fahrzeit A B C
Montag 9 1 1 0 2
Dienstag 7 1 0 0 0
Mittwoch 7 1 0 0 0
Donnerstag 7 1 0 0 0
Freitag 7 1 0 0 0
Samstag 7 1 0 0 0
Sonntag 0 0 3* 0** 6***

* Für die Spalte A ergibt sich ein Wert 44 Wochen-Ist-Stunden, also ist ein Belastungszuschlag für 4 Stunden zu zahlen. Da am Montag bereits eine Stunde gezahlt wurde, weil der Mitarbeiter dort 1 Stunde mehr als 8 Stunden gearbeitet hat, bleiben für den Rest der Woche noch 3 Stunden zusätzlich zu zahlen.
** Für die Spalte B ergibt sich ein Wert von 0 Wochen-Fahrzeitstunden, für die ein Belastungszuschlag zu zahlen wäre, da in der gesamten Woche nur 6 Stunden Fahrzeit angefallen sind.
*** Für die Spalte C ergibt sich ein Wert von 48 Wochenstunden (Ist-Stunden + Fahrzeit), also ist ein Belastungszuschlag für 8 Stunden zu zahlen. Da am Montag bereits zwei Stunden gezahlt wurden, weil der Mitarbeiter dort 2 Stunden mehr als 8 Stunden gearbeitet/gefahren hat, bleiben für den Rest der Woche noch 6 Stunden zusätzlich zu zahlen.

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