Stammdaten

Kann ich Standardzahlungsbedingung hinterlegen?

Ja, als Systemverwalter öffnen Sie dazu den Menüpfad "Datei/Stammdaten/Firmenstruktur/Firma/Mandant".

Über die "Einstellungen/Zusätze" gelangen Sie dann in die Zusätze und können über das Register "Aufträge" die Standardzahlungsbedingung hinterlegen.

Im Feld "Zahlungsbedingungen" können Sie Standard-Zahlungsbedingungen definieren, die bei Neuanlage von Kundenstammdaten automatisch übernommen werden.
Die drei Eingabezeilen müssen dabei von unten nach oben gefüllt werden, d. h. im letzten Feld geben Sie die Nettofälligkeit Ihrer Rechnungen in Tagen ein. Sollten Sie eine Skontovereinbarung in Ihre Zahlungsbedingungen aufnehmen wollen, tragen Sie die Tageszahl und den Prozentsatz in der mittleren Zeile ein.

Haben Sie darüber hinaus eine zweite Skontostaffelung eingeführt, tragen Sie diese in der oberen Zeile ein. So könnten Sie beispielsweise folgende Bedingung realisieren:
bis 5 Tage = 3 % Skonto
bis 10 Tage = 2 % Skonto
bis 14 Tage = netto Kasse.

Die von Ihnen eingegebene Standardzahlungsbedingung wird bei der Neuanlage von Kundenstammdaten zunächst automatisch vorgeschlagen, kann jedoch kundenindividuell geändert werden.
Aus dieser Zahlungsbedingung ermitteln sich die Fälligkeitstermine, die automatisch auf der Rechnung ausgedruckt werden können.
Sollten Sie als Standardzahlungsbedingung 0 Tage (also sofort zahlbar) eingegeben haben, oder gibt es Kunden, die sofort nach Rechnungserhalt zahlen sollen, so können Sie als Systemadministrator (Bediener SYS) einen Text vorgeben, der anstelle der Fälligkeitstermine auf die Rechnung gedruckt werden soll (z.B. "Zahlbar sofort rein netto ohne Abzug").

Diese Standardformulierung kann unter Menüpunkt "Datei/Einstellungen/Optionen/Grundeinstellungen/Texte/Rechnungstexte" festgelegt werden. Wenn Sie mit Ihren Kunden Bankeinzug/Lastschrift vereinbart haben, können Sie dies später im Kundenstamm individuell einstellen. Achtung: Die Felder „Text „ohne Zahlungsziel"" und „Text „Lastschrift"" im Firmenstamm haben im zvoove (für Gebäudedienstleister) keine Funktion (nur für zvoove (für Personaldienstleister).
Im Feld „Text „Bonusvereinbarung"" können Sie einen allgemeinen Text hinterlegen, der im Falle einer vereinbarten Entgeltminderung gemäß § 14 Abs. 4 UstG auf der Rechnung erscheinen kann. Die Finanzverwaltung hat hierzu folgende Formulierungen vorgeschlagen:

  • "Es ergeben sich Entgeltminderungen aufgrund von Rabatt- oder Bonusvereinbarungen"
  • "Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen"
  • "Es bestehen Rabatt- oder Bonusvereinbarungen"

Ob eine solche Bonusvereinbarung getroffen wurde, wird später im Auftrag definiert und nur dann erscheint der hinterlegte Text auf der Rechnung.
Der Optionsschalter „Auftragsanlage ohne Debitor-Konto erlaubt" hat im zvoove (für Gebäudedienstleister) keine Funktion (nur für zvoove (für Personaldienstleister). 
Im unteren Feld „Vorgabe Steuerschlüssel" sollten Sie den Steuerschlüssel für den Standard-Mehrwertsteuersatz vorbelegen. Dieser muss zunächst als Systemadministrator (Bediener SYS) über den Menüpunkt "Datei/Stammdaten/Stammdatentabellen/Allgemein/Steuersätze" definiert werden. Dieser vorgegebene Steuerschlüssel wird automatisch bei der Neuanlage von Aufträgen berücksichtigt, damit der korrekte Steuersatz in Rechnung gestellt wird.

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