Kann nach dem GVP-Import weiter mit den Übergangsregelungen für die variable Monatsstundenberechnung gearbeitet werden?
Variable Monatsstundenberechnung nach dem GVP-Import
Kurze Antwort: Nein, nach dem GVP-Import ist eine Weiterarbeit mit den Übergangsregelungen für die variable Monatsstundenberechnung nicht mehr möglich.
Warum ist das so?
Beim GVP-Import werden die Normalstunden in den Konditionen auf Grundlage der festen monatlichen Arbeitszeit (z. B. 151,67 Stunden) ermittelt. Das bisherige variable Arbeitszeitmodell – bei dem die monatliche Stundenanzahl je nach Kalendermonat variiert – wird dabei automatisch durch das feste Modell ersetzt. Eine Rückkehr zu den Übergangsregelungen ist danach nicht mehr möglich.
Alternative: GVP-Import zu einem späteren Zeitpunkt durchführen
Wenn Sie weiterhin mit dem variablen Arbeitszeitmodell arbeiten möchten, können Sie den GVP-Import auch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
Wichtig: Auch wenn Sie den Import nicht zum 01.01.2026 durchführen, müssen Sie die folgenden tariflichen Änderungen dennoch manuell hinterlegen:
- Tariflohnerhöhung inklusive Anpassung der Sonderzahlungen
- Neue Kündigungsfristen
- Neue AZK-Grenzen (Arbeitszeitkonto-Grenzen – die tariflich festgelegten Ober- und Untergrenzen für das Arbeitszeitkonto)
- Nachtschichtzuschläge ab der Stunde 0
Manuelle Anpassungen im Tarifvertrag vornehmen
Um die oben genannten Änderungen manuell einzutragen, gehen Sie wie folgt vor:
- Navigieren Sie über Datei → Stammdaten → Abrechnung → Tarifverträge.
- Wählen Sie den betreffenden Tarifvertrag aus.
- Klicken Sie auf Ändern.
- Passen Sie die entsprechenden Werte (Tariflöhne, Sonderzahlungen, Kündigungsfristen, AZK-Grenzen und Nachtschichtzuschläge) an.
- Speichern Sie Ihre Änderungen.