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Kann nach dem GVP-Import weiter mit den Übergangsregelungen für die variable Monatsstundenberechnung gearbeitet werden?

Variable Monatsstundenberechnung nach dem GVP-Import

Kurze Antwort: Nein, nach dem GVP-Import ist eine Weiterarbeit mit den Übergangsregelungen für die variable Monatsstundenberechnung nicht mehr möglich.

Warum ist das so?

Beim GVP-Import werden die Normalstunden in den Konditionen auf Grundlage der festen monatlichen Arbeitszeit (z. B. 151,67 Stunden) ermittelt. Das bisherige variable Arbeitszeitmodell – bei dem die monatliche Stundenanzahl je nach Kalendermonat variiert – wird dabei automatisch durch das feste Modell ersetzt. Eine Rückkehr zu den Übergangsregelungen ist danach nicht mehr möglich.

Alternative: GVP-Import zu einem späteren Zeitpunkt durchführen

Wenn Sie weiterhin mit dem variablen Arbeitszeitmodell arbeiten möchten, können Sie den GVP-Import auch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

Wichtig: Auch wenn Sie den Import nicht zum 01.01.2026 durchführen, müssen Sie die folgenden tariflichen Änderungen dennoch manuell hinterlegen:

  • Tariflohnerhöhung inklusive Anpassung der Sonderzahlungen
  • Neue Kündigungsfristen
  • Neue AZK-Grenzen (Arbeitszeitkonto-Grenzen – die tariflich festgelegten Ober- und Untergrenzen für das Arbeitszeitkonto)
  • Nachtschichtzuschläge ab der Stunde 0

Manuelle Anpassungen im Tarifvertrag vornehmen

Um die oben genannten Änderungen manuell einzutragen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Navigieren Sie über Datei → Stammdaten → Abrechnung → Tarifverträge.
  2. Wählen Sie den betreffenden Tarifvertrag aus.
  3. Klicken Sie auf Ändern.
  4. Passen Sie die entsprechenden Werte (Tariflöhne, Sonderzahlungen, Kündigungsfristen, AZK-Grenzen und Nachtschichtzuschläge) an.
  5. Speichern Sie Ihre Änderungen.

Zusammenfassung

Option
Arbeitszeitmodell
Manuelle Anpassungen nötig?
GVP-Import zum 01.01.2026 durchführen
Feste monatliche Arbeitszeit
Nein – Werte werden automatisch importiert
GVP-Import zu einem späteren Zeitpunkt durchführen
Variables Modell bleibt vorübergehend erhalten
Ja – tarifliche Änderungen müssen manuell hinterlegt werden