Kann nach dem GVP-Import weiter mit den Übergangsregelungen für die variable Monatsstundenberechnung gearbeitet werden?
Nein, durch den Import werden die Normalstunden in den Konditionen auf Grundlage der festen monatlichen Arbeitszeit (z. B. 151,67 Std.) ermittelt. Sie können allerdings den Import zu einem späteren Zeitpunkt durchführen, wenn Sie bis dahin mit dem variablen Arbeitszeitmodell arbeiten wollen.
Wichtig: Wenn Sie den Import nicht zum 01.01.2026 durchführen, müssen Sie dennoch die Tariflohnerhöhung inkl. Anpassung der Sonderzahlungen und die neuen Kündigungsfristen und AZK-Grenzen hinterlegen!