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Können Mitarbeiter, die als extern geschlüsselt sind auf intern umgeschlüsselt werden?

Mitarbeiter von extern auf intern umschlüsseln

Ja, Mitarbeiter, die als externes Personal (z. B. Leiharbeitnehmer oder Freelancer) erfasst sind, können nachträglich auf internes Personal (eigene Festangestellte) umgeschlüsselt werden. Dazu ändern Sie eine Einstellung im Personalstamm.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Öffnen Sie den Personalstamm des betreffenden Mitarbeiters.
  2. Navigieren Sie zum Bereich Personaldaten → Sonstiges.
  3. Setzen Sie den Haken bei „Internes Personal".
  4. Speichern Sie die Änderung.
Einstellung 'Internes Personal' unter Personaldaten → Sonstiges

Wichtiger Hinweis: Berufsgenossenschaft prüfen

Nach der Umschlüsselung sollten Sie unbedingt überprüfen, ob die hinterlegte Berufsgenossenschaft (BG) noch korrekt ist. Für internes Personal kann eine andere BG-Zuordnung oder Gefahrtarifstelle gelten als für externes Personal. Passen Sie die Angaben bei Bedarf entsprechend an, um fehlerhafte Meldungen an die Berufsgenossenschaft zu vermeiden.

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