Können Sonderzahlungen automatisch bei Teilzeitbeschäftigten prozentual heruntergerechnet werden?
Sonderzahlungen bei Teilzeitbeschäftigten automatisch anteilig berechnen
Ja, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld können automatisch auf den jeweiligen Teilzeitanteil heruntergerechnet werden. Dazu hinterlegen Sie im Tarifvertrag einen Standardwert für die Arbeitszeit, der als Berechnungsgrundlage dient.
So richten Sie die anteilige Berechnung ein
- Navigieren Sie zu Datei → Stammdaten → Abrechnung → Tarifverträge.
- Öffnen Sie den entsprechenden Tarifvertrag.
- Wechseln Sie in die Einstellungen des Tarifvertrags.
- Suchen Sie den Bereich Arbeitszeiten für Sonderzahlungen.
- Tragen Sie im Feld Standardwert die monatliche Regelarbeitszeit ein, von der heruntergerechnet werden soll. In der Regel beträgt dieser Wert 151,67 Stunden (entspricht einer 35-Stunden-Woche).
Funktionsweise
Das System vergleicht die tatsächliche monatliche Arbeitszeit des Mitarbeiters mit dem hinterlegten Standardwert und berechnet die Sonderzahlung prozentual anteilig.
Berechnungsbeispiel
Eigenschaft
Wert
Standardwert (Regelarbeitszeit)
151,67 Stunden/Monat
Tatsächliche Arbeitszeit des Mitarbeiters
75,84 Stunden/Monat
Berechneter Teilzeitanteil
50 %
Auszahlung der Sonderzahlung
50 % des vollen Betrags
In diesem Beispiel arbeitet der Mitarbeiter 75,84 Stunden pro Monat – das entspricht 50 % der hinterlegten Regelarbeitszeit von 151,67 Stunden. Die Sonderzahlung wird daher automatisch auf 50 % des vollen Betrags reduziert.