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Kommt eine Folgebescheinigung auch dann, wenn der Mitarbeiter einen neuen Facharzt aufsucht?

Folgebescheinigung bei Wechsel des Facharztes

Wenn ein Mitarbeiter während einer bestehenden Krankschreibung einen neuen oder anderen Facharzt aufsucht, wird die dort ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) möglicherweise nicht automatisch als Folgebescheinigung der ursprünglichen eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zugeordnet.

Warum passiert das?

Jeder Arzt stellt eine eigene Bescheinigung aus. Wechselt der Mitarbeiter den Arzt, erkennt das System die neue Bescheinigung unter Umständen nicht als Fortsetzung der bisherigen Krankmeldung. Die Folge: Die neue AU wird nicht automatisch mit der bestehenden Krankschreibung verknüpft.

Was ist zu tun?

Starten Sie in diesem Fall eine neue Abfrage der eAU in der Software. So stellen Sie sicher, dass die Bescheinigung des neuen Arztes korrekt abgerufen und erfasst wird.

  1. Navigieren Sie zu:
    Export/Versand > Krankenkassen > Elektronische Arbeitsunfähigkeitszeiten (eAU) > bearbeiten > Neu.
  2. Starten Sie eine neue Abfrage für den betreffenden Mitarbeiter.
  3. Prüfen Sie, ob die neue Bescheinigung korrekt als Folgebescheinigung oder als separate AU erfasst wurde.
  4. Passen Sie die Zuordnung bei Bedarf manuell an, damit die Krankschreibungen korrekt miteinander verknüpft sind.

Übersicht: Automatische vs. manuelle Zuordnung

Situation
Automatische Zuordnung
Handlungsbedarf
Folgebescheinigung vom selben Arzt
In der Regel ja
Keiner – Zuordnung prüfen genügt
Folgebescheinigung von einem anderen Arzt
Häufig nein
Neue eAU-Abfrage starten und Zuordnung manuell prüfen bzw. anpassen

Hinweis: Achten Sie besonders bei einem Arztwechsel darauf, die Zuordnung der Bescheinigungen sorgfältig zu überprüfen. Eine fehlerhafte oder fehlende Verknüpfung kann sich auf die korrekte Berechnung von Entgeltfortzahlung und Krankheitstagen auswirken.