Korrektur Steuer-Brt. (Steuerbrutto) nach Austritt

Klicken Sie nun auf „Mitarbeiter hinzufügen“.
In dem folgenden Fenster werden nun nur die Mitarbeiter angezeigt, für die eine neue Abrechnung aufgrund der Steuerkorrektur nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip erstellt werden muss und bereits ausgeschieden sind.
Klicken Sie nun auf den Button „OK“, um den Mitarbeiter in die Auswahlliste zu übernehmen, dann auf den Button „Auswahl prüfen“ und danach auf „Vortrag starten“.
Nachdem die Abrechnung vorgetragen wurde, erscheint im Button „Korrektur Steuer-Brt. nach Austritt“ ein grüner Haken. Eine Abrechnung wurde für den aktuellen Monat vorgetragen.
Damit die Steuer nun berechnet werden kann, muss die Rückrechnung nochmals gedruckt werden. Der Steueranteil für das aktuelle Jahr wird automatisch erkannt und in die aktuelle Abrechnung übernommen.
Der „Steueranteil für aktuelles Jahr“ hat nicht die selbe Höhe wie der Rückrechnungsbetrag (z.B. Korrektur der Normalstunden), da die Sozialversicherung durch das Entstehungsprinzip im Vorjahr berechnet und abgeführt werden muss! Der Steueranteil ist somit geringer.


Der Auszahlungsbetrag ist nun wie gewohnt durch das Zahlungswesen für den aktuellen Monat auszuzahlen.
Diese Vorgehensweise betrifft nur ausgeschiedene Mitarbeiter. Sollte der Mitarbeiter für den aktuellen Monat noch eine Abrechnung erhalten, wird der „Steueranteil aus Vorjahr“ automatisch in die aktuelle Abrechnung übernommen.
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