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Korrektur Steuer-Brt. (Steuerbrutto) nach Austritt

Wird für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter eine Rückrechnung für ein vergangenes Jahr erstellt, die eine Steuer-Nachzahlung oder -Rückerstattung bewirkt, gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dies bedeutet, dass die steuerliche Korrektur im aktuellen Jahr vorgenommen werden muss.
Damit die Steuer im aktuellen Jahr korrigiert werden kann, muss unter „Lohn → Abrechnung → Korrektur Steuer-Brt. nach Austritt“ eine aktuelle Abrechnung vorgetragen werden.
Damit dieser Bereich „freigeschaltet“ wird, muss die bereits erstellte Rückrechnung per Drucken, Probedruck oder über den Button „ Abr. anzeigen“ berechnet werden. Durch diese Berechnung wird erkannt, dass die Steuerpflicht in das aktuelle Jahr verschoben werden muss.
Nun kann über „Lohn → Abrechnung → Korrektur Steuer-Brt. nach Austritt“ eine Abrechnung des aktuellen Monats vorgetragen werden.

Klicken Sie nun auf „Mitarbeiter hinzufügen“.

In dem folgenden Fenster werden nun nur die Mitarbeiter angezeigt, für die eine neue Abrechnung aufgrund der Steuerkorrektur nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip erstellt werden muss und bereits ausgeschieden sind.

Klicken Sie nun auf den Button „OK“, um den Mitarbeiter in die Auswahlliste zu übernehmen, dann auf den Button „Auswahl prüfen“ und danach auf „Vortrag starten“. 

Nachdem die Abrechnung vorgetragen wurde, erscheint im Button „Korrektur Steuer-Brt. nach Austritt“ ein grüner Haken. Eine Abrechnung wurde für den aktuellen Monat vorgetragen.

Damit die Steuer nun berechnet werden kann, muss die Rückrechnung nochmals gedruckt werden. Der Steueranteil für das aktuelle Jahr wird automatisch erkannt und in die aktuelle Abrechnung übernommen.

Der „Steueranteil für aktuelles Jahr“ hat nicht die selbe Höhe wie der Rückrechnungsbetrag (z.B. Korrektur der Normalstunden), da die Sozialversicherung durch das Entstehungsprinzip im Vorjahr berechnet und abgeführt werden muss! Der Steueranteil ist somit geringer. 

Wenn danach die Abrechnung unter „Lohn → Abrechnung → Drucken“ gedruckt wird, erscheint der Steueranteil in der aktuellen Abrechnung, da die Steuer in diesem Jahr abzuführen ist.

Der Auszahlungsbetrag ist nun wie gewohnt durch das Zahlungswesen für den aktuellen Monat auszuzahlen.

Diese Vorgehensweise betrifft nur ausgeschiedene Mitarbeiter. Sollte der Mitarbeiter für den aktuellen Monat noch eine Abrechnung erhalten, wird der „Steueranteil aus Vorjahr“ automatisch in die aktuelle Abrechnung übernommen.

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