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Korrektur Steuer-Brt. (Steuerbrutto) nach Austritt

Korrektur Steuerbrutto nach Austritt

Worum geht es?

Wenn für einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter eine Rückrechnung in ein vergangenes Jahr erstellt wird, die zu einer Steuer-Nachzahlung oder -Rückerstattung führt, greift das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dieses steuerrechtliche Prinzip besagt, dass Einnahmen und Ausgaben dem Kalenderjahr zugerechnet werden, in dem sie tatsächlich zu- oder abfließen. Die steuerliche Korrektur muss daher im aktuellen Jahr vorgenommen werden.

Über die Funktion Lohn → Abrechnung → Korrektur Steuer-Brt. nach Austritt wird eine aktuelle Abrechnung vorgetragen, damit die Steuer korrekt im laufenden Jahr berechnet und abgeführt werden kann.

Voraussetzung: Rückrechnung berechnen lassen

Bevor der Bereich Korrektur Steuer-Brt. nach Austritt freigeschaltet wird, muss die bereits erstellte Rückrechnung einmal berechnet werden. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Drucken der Rückrechnung
  • Probedruck der Rückrechnung
  • Klick auf den Button Abr. anzeigen

Durch die Berechnung erkennt das System, dass die Steuerpflicht in das aktuelle Jahr verschoben werden muss, und gibt den Bereich frei.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Navigieren Sie zu Lohn → Abrechnung → Korrektur Steuer-Brt. nach Austritt.

  2. Klicken Sie auf Mitarbeiter hinzufügen.

  3. Im folgenden Fenster werden ausschließlich Mitarbeiter angezeigt, die bereits ausgeschieden sind und für die aufgrund des Zufluss-Abfluss-Prinzips eine Steuerkorrektur im aktuellen Jahr erforderlich ist. Wählen Sie den gewünschten Mitarbeiter aus und klicken Sie auf OK, um ihn in die Auswahlliste zu übernehmen.

  4. Klicken Sie anschließend auf Auswahl prüfen und danach auf Vortrag starten.

  5. Nachdem die Abrechnung erfolgreich vorgetragen wurde, erscheint im Button Korrektur Steuer-Brt. nach Austritt ein grüner Haken als Bestätigung.

  6. Drucken Sie nun die Rückrechnung erneut. Das System erkennt dabei automatisch den Steueranteil für das aktuelle Jahr und übernimmt ihn in die aktuelle Abrechnung.

  7. Drucken Sie abschließend die Abrechnung über Lohn → Abrechnung → Drucken. Der Steueranteil erscheint in der aktuellen Abrechnung, da die Steuer im laufenden Jahr abzuführen ist.

  8. Zahlen Sie den Auszahlungsbetrag wie gewohnt über das Zahlungswesen für den aktuellen Monat aus.

Warum weicht der Steueranteil vom Rückrechnungsbetrag ab?

Der Steueranteil für das aktuelle Jahr entspricht nicht dem vollständigen Rückrechnungsbetrag (z. B. einer Korrektur der Normalstunden). Der Grund dafür ist das Entstehungsprinzip bei der Sozialversicherung: Sozialversicherungsbeiträge werden dem Jahr zugerechnet, in dem der Anspruch entstanden ist, und müssen daher im Vorjahr berechnet und abgeführt werden. Der Steueranteil fällt somit geringer aus als der gesamte Rückrechnungsbetrag.

Zusammengefasst gelten für Rückrechnungen bei ausgeschiedenen Mitarbeitern zwei unterschiedliche Prinzipien:

Prinzip
Gilt für
Zuordnung
Zufluss-Abfluss-Prinzip
Lohnsteuer
Wird dem Jahr zugerechnet, in dem die Zahlung tatsächlich erfolgt (aktuelles Jahr)
Entstehungsprinzip
Sozialversicherungsbeiträge
Wird dem Jahr zugerechnet, in dem der Anspruch entstanden ist (Vorjahr)

Wichtige Hinweise

Steuerklasse und Konfession bei vorgetragenen Abrechnungen

Die vorgetragene Abrechnung wird automatisch mit Steuerklasse 6 und der Konfession Römisch-Katholisch angelegt. Der Grund: Für ausgeschiedene Mitarbeiter ist keine Abfrage der aktuellen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) möglich. Das Programm muss daher den höchstmöglichen Steuersatz anwenden. Hat der Mitarbeiter aktuell keinen Hauptarbeitgeber, kann er sich die zu viel gezahlte Steuer über seine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen.

Nur für ausgeschiedene Mitarbeiter relevant

Diese Vorgehensweise betrifft ausschließlich ausgeschiedene Mitarbeiter. Wenn ein Mitarbeiter im aktuellen Monat noch eine reguläre Abrechnung erhält, wird der Steueranteil aus dem Vorjahr automatisch in die aktuelle Abrechnung übernommen. Eine manuelle Korrektur über diese Funktion ist dann nicht erforderlich.

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