Kurzarbeitergeld

Krank in Kombination mit KUG. Worauf muss ich achten?

  • War der Mitarbeiter bereits vor der Kurzarbeit krank, dann wird er ab dem Zeitpunkt der Kurzarbeit mit einer Fehlzeit in der Höhe vom KUG abgerechnet, die den ITSG-Index 8.1 hinterlegt hat, da Sie dieses Geld nicht von der Agentur für Arbeit sondern von der Krankenkasse erstattet bekommen. 
  • Wird ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin während der Kurzarbeit Krank, wird das Kurzarbeitergeld für die Zeit der Lohnfortzahlung weitergezahlt. Sie benötigen in diesem Fall keine extra Fehlzeit, können aber eine anlegen, um die Lohnfortzahlung besser berechnen zu können. Diese Fehlzeit und Lohnart ist genauso wie die Fehlzeit für Kurzarbeit zu schlüsseln.