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Lohnarten - Stundengrenze
Register "Stundengrenze"
Wenn eine Lohnart nach Arbeitsstunden je Kalendermonat (Tagesstunden) berechnet wird, haben Sie unter dem Punkt „Weitere Einstellungen" weitere Register: „Feiertage nach Tarifvertrag" und „Stundengrenze".
An dieser Stelle hat man die Möglichkeit festzulegen, woraus zvoove (für Gebäudedienstleister) die Anzahl der Tage ermitteln soll, die für die Berechnung der Monatslohnart auf Tagesstundenbasis herangezogen werden sollen.
Es gibt folgende Varianten:
„Nur Iststunden" = Es werden die Tage herangezogen, an denen Iststunden vorhanden sind.
„Nur Planwerte" = Es werden die Tage herangezogen, an denen Planwerte (Sollstunden) vorhanden sind.
„Iststunden und Planwerte" = Es werden die Tage herangezogen, an denen Planwerte und Iststunden vorhanden sind.
In den Konditionstabellen für die Lohnberechnung kann auch für Lohnarten, die aufgrund Uhrzeiten berechnet werden, eine wöchentliche oder monatliche Stundengrenze vorgegeben werden.
In der Konditionstabelle können Sie diese Hinterlegung bezogen auf die entsprechende Lohnart über den Button „Weitere Einstellungen" aufrufen.
Wenn diese Lohnart nach Uhrzeit berechnet wird, haben Sie unter diesem Punkt zwei Register: „Feiertage nach Tarifvertrag" und „Stundengrenze". Der Punkt „Feiertage nach Tarifvertrag" wurde bereits erklärt. Das Register "Stundengrenze" hat an dieser Stelle folgenden Hintergrund:
Lt. Tarifvertrag wird Nachtarbeit während der regelmäßigen Arbeitszeit mit einem Zuschlag von 25 % vergütet. Nachtarbeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht, wird dagegen mit 100 % Zuschlag vergütet. Über die Möglichkeit von Hinterlegungen von Stundengrenzen bei Uhrzeit-Lohnarten ist es möglich, dies zu automatisieren. So würde man z.B. bei der Lohnart „Nachtzuschlag 25 %" die Stundengrenze folgendermassen festlegen:
Über „Art" kann festgelegt werden, ob Sie wöchentliche oder monatliche Stundengrenzen festlegen wollen. In das Feld „Ab Stunden:" tragen Sie die Stundenzahl ein, ab der diese Lohnart gültig sein soll und in das Feld „ Bis Stunden:" tragen Sie die Stundenzahl ein, bis zu dieser diese Lohnart gültig sein soll.
Bei der Lohnart „Nachtzuschlag 100 %" würde man die Grenzen wie auf der nächsten Abbildung eintragen:
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