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Müssen alle vorgegebenen GVP-Lohnarten eine Zuordnung erhalten oder dürfen auf welche leer bleiben?

Zuordnung der vorgegebenen GVP-Lohnarten

Müssen alle vorgegebenen GVP-Lohnarten eine Zuordnung erhalten?

Ja – jede vorgegebene GVP-Lohnart in der Importfunktion des Tarifvertrags von zvoove (für Personaldienstleister) muss eine entsprechende Zuordnung erhalten. Es ist nicht zulässig, einzelne Lohnarten ohne Zuordnung zu lassen.

Was tun, wenn eine Lohnart nicht im System vorhanden ist?

Falls Sie eine benötigte Lohnart bei der Zuordnung nicht in Ihrem System finden, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Lohnart anlegen: Erstellen Sie die fehlende Lohnart zunächst in Ihrem System.

  2. Zuordnung durchführen: Ordnen Sie die neu angelegte Lohnart anschließend der entsprechenden GVP-Lohnart zu.

⚠️ Wichtig: Stellen Sie sicher, dass alle GVP-Lohnarten vollständig zugeordnet sind, bevor Sie den Vorgang abschließen. Eine unvollständige Zuordnung kann zu Fehlern bei der Abrechnung führen.

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