Mitarbeiter ist bereits ausgeschieden und muss auf Grund eines Urteils wieder eingestellt werden, wie gehe ich vor?
Mitarbeiter nach Ausscheiden wieder einstellen (z. B. aufgrund eines Urteils)
Wenn ein bereits ausgeschiedener Mitarbeiter – beispielsweise aufgrund eines Gerichtsurteils – rückwirkend wieder eingestellt werden muss, sind mehrere Schritte erforderlich. Diese Anleitung beschreibt das Vorgehen in der richtigen Reihenfolge.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Austrittsdatum im Personalstamm anpassen
Öffnen Sie den Personalstamm des betroffenen Mitarbeiters und korrigieren Sie das Austrittsdatum entsprechend der neuen Situation (z. B. entfernen oder auf ein späteres Datum setzen).
- Manuelle Rückrechnung erstellen
Erstellen Sie eine manuelle Rückrechnung (eine nachträgliche Neuberechnung bereits abgeschlossener Abrechnungszeiträume). Passen Sie innerhalb der Rückrechnung das Austrittsdatum über den Button Personalstamm an.
- Rückrechnung drucken
Drucken Sie die erstellte Rückrechnung aus, um die Änderungen zu dokumentieren.
- Rückrechnungen für abgeschlossene Monate vortragen
Navigieren Sie zu:
Lohn → Rückrechnungen → Manuelle Rückrechnungen
- Wählen Sie das gewünschte Datum aus.
- Wählen Sie den Mitarbeiter unter „Nicht abgerechnet" aus.
- Tragen Sie die Rückrechnungen für die bereits abgeschlossenen Monate vor.
- Daten aus PDL übernehmen (optional)
Falls Sie die Schnittstelle zur PDL (Pflegedienstleitung-Software) nutzen, können Sie über diese Schnittstelle Rückrechnungsdaten aus dem PDL-System in die manuelle Rückrechnung übergeben.
Zusammenfassung der Navigation
Hinweis: Achten Sie darauf, die Schritte in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen, damit die Rückrechnungen korrekt verarbeitet werden.