Müssen für die Abwicklung von Equal Pay neue Aufträge oder Überlassungen angelegt werden?
Müssen für die Abwicklung von Equal Pay neue Aufträge oder Überlassungen angelegt werden?
Nein, eine Neuanlage ist nicht erforderlich. Bestehende Überlassungen und Aufträge können nachträglich angepasst werden, sodass sie für die Abwicklung von Equal Pay weiterhin genutzt werden können.
So gehen Sie vor
Öffnen Sie die bestehende Überlassung bzw. den bestehenden Auftrag des Mitarbeiters, für den Sie Equal Pay anpassen möchten.
Pflegen bzw. Übernehmen Sie aus dem Kundenstamm die relevanten Equal-Pay-Daten z.B. Konditionen und Fehlzeiten der Schattenabrechnung, direkt in der jeweiligen Überlassung bzw. den Auftrag.
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Speichern Sie Ihre Änderungen.
Ergebnis:
Sobald alle relevanten Equal-Pay-Daten in der jeweiligen Überlassung bzw. dem Auftrag gepflegt wurden, werden diese in der Stundenerfassung für die Berechnung der Equal Pay Ausgleichszulage berücksichtigt.
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