Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
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Muss bei der Anlage der Kinderdaten auch ein neues „Gültig ab“-Datum in der SV angelegt werden? Führt dies ansonsten zu Rückrechnungen?

Nein, da die Programmlogik erst die Kinderdaten frühestens erst ab dem 01.07.2023 auf der Abrechnung berücksichtigt.