Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Muss bei freiw. Versicherten ein neuer SV-Satz angelegt werden, da sich der PV-Beitrag geändert hat?

Neuer SV-Satz für freiwillig Versicherte bei Änderung des PV-Beitrags

Wenn sich der Beitrag zur Pflegeversicherung (PV) ändert, muss bei freiwillig versicherten Mitarbeitern ein neuer SV-Satz angelegt werden. Der SV-Satz ist der Sozialversicherungs-Datensatz, der alle relevanten Angaben zur Sozialversicherung eines Mitarbeiters enthält – darunter auch die Beiträge zur Pflegeversicherung.

Warum ist ein neuer SV-Satz erforderlich?

Bei freiwillig versicherten Mitarbeitern werden geänderte PV-Beiträge nicht automatisch vom System angepasst. Ohne einen neuen SV-Satz rechnet das System weiterhin mit den bisherigen Beitragswerten. Dies kann zu fehlerhaften Abrechnungen führen.

Wer ist betroffen und wer nicht?

Versicherungsart

Neuer SV-Satz erforderlich?

Anpassung der PV-Beiträge

Freiwillig versichert

Ja

Manuell – neuer SV-Satz muss angelegt werden

Pflichtversichert

Nein

Erfolgt in der Regel automatisch durch das System

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Gehen Sie für jeden freiwillig versicherten Mitarbeiter wie folgt vor:

  1. Legen Sie einen neuen SV-Satz an und tragen Sie als Gültigkeitsdatum den Zeitpunkt ein, ab dem der neue Beitrag gelten soll.

  2. Wechseln Sie in das Feld „KV/PV" Beitragsart.

  3. Setzen Sie die Beitragsart auf „Freiwillig gesetzlich".

  4. Speichern Sie den neuen SV-Satz.

  5. Prüfen Sie anschließend, ob die neuen PV-Beitragswerte korrekt übernommen wurden.

Hinweis: Diese Maßnahme betrifft ausschließlich freiwillig versicherte Mitarbeiter. Bei pflichtversicherten Mitarbeitern erfolgt die Anpassung der PV-Beiträge in der Regel automatisch durch das System – hier ist kein manueller Eingriff notwendig.