Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
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Muss bei freiw. Versicherten ein neuer SV-Satz angelegt werden, da sich der PV-Beitrag geändert hat?

Ja, bei freiwillig versicherten Mitarbeitern muss ein neuer Datensatz ab dem 01.07.2023 angelegt werden, ansonsten werden die Werte für den PV-Beitrag nicht automatisch angeglichen.