Muss bei freiw. Versicherten ein neuer SV-Satz angelegt werden, da sich der PV-Beitrag geändert hat?
Neuer SV-Satz für freiwillig Versicherte bei Änderung des PV-Beitrags
Wenn sich der Beitrag zur Pflegeversicherung (PV) ändert, muss bei freiwillig versicherten Mitarbeitern ein neuer SV-Satz angelegt werden. Der SV-Satz ist der Sozialversicherungs-Datensatz, der alle relevanten Angaben zur Sozialversicherung eines Mitarbeiters enthält – darunter auch die Beiträge zur Pflegeversicherung.
Warum ist ein neuer SV-Satz erforderlich?
Bei freiwillig versicherten Mitarbeitern werden geänderte PV-Beiträge nicht automatisch vom System angepasst. Ohne einen neuen SV-Satz rechnet das System weiterhin mit den bisherigen Beitragswerten. Dies kann zu fehlerhaften Abrechnungen führen.
Wer ist betroffen und wer nicht?
Versicherungsart
Neuer SV-Satz erforderlich?
Anpassung der PV-Beiträge
Freiwillig versichert
Ja
Manuell – neuer SV-Satz muss angelegt werden
Pflichtversichert
Nein
Erfolgt in der Regel automatisch durch das System
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Gehen Sie für jeden freiwillig versicherten Mitarbeiter wie folgt vor:
Legen Sie einen neuen SV-Satz an und tragen Sie als Gültigkeitsdatum den Zeitpunkt ein, ab dem der neue Beitrag gelten soll.
Wechseln Sie in das Feld „KV/PV" Beitragsart.
Setzen Sie die Beitragsart auf „Freiwillig gesetzlich".
Speichern Sie den neuen SV-Satz.
Prüfen Sie anschließend, ob die neuen PV-Beitragswerte korrekt übernommen wurden.
Hinweis: Diese Maßnahme betrifft ausschließlich freiwillig versicherte Mitarbeiter. Bei pflichtversicherten Mitarbeitern erfolgt die Anpassung der PV-Beiträge in der Regel automatisch durch das System – hier ist kein manueller Eingriff notwendig.