Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Wie kann ich den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhöhen?

Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

Wenn sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) eines Mitarbeiters ändern, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeberzuschuss manuell angepasst werden muss. Die kurze Antwort: Nein, eine manuelle Anpassung ist in der Regel nicht erforderlich.

Automatische Übernahme der PKV-Beiträge über ELStAM

Seit dem 01.01.2026 werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung automatisch über ELStAM an die Lohnabrechnung übermittelt. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – das ist das elektronische Verfahren, über das die Finanzverwaltung steuerlich relevante Daten direkt an den Arbeitgeber sendet.

Das bedeutet: Wenn sich der PKV-Beitrag eines Mitarbeiters ändert, wird diese Änderung automatisch in die Abrechnung übernommen. Der Arbeitgeberzuschuss passt sich entsprechend an, ohne dass Sie manuell eingreifen müssen.

Sonderfall: Zusatzversicherungen in der ELStAM-Rückmeldung

In einigen Fällen meldet ELStAM neben der regulären privaten Krankenversicherung auch weitere Versicherungen zurück, zum Beispiel:

  • Private Zahnzusatzversicherungen

  • Auslandskrankenversicherungen

Diese Zusatzversicherungen sind für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses nicht relevant. Werden sie fälschlicherweise berücksichtigt, kann dies zu einem zu hohen Zuschuss führen. In diesem Fall sollten Sie den betreffenden Datensatz aus der Abrechnung entfernen.

So entfernen Sie einen fehlerhaften ELStAM-Datensatz aus der Abrechnung

  1. Öffnen Sie den Bereich Sozialversicherung > ELStAM priv. KV/PV des betroffenen Mitarbeiters.

  2. Drücken Sie die Tastenkombination Strg + Alt + P, um den geschützten Bereich freizuschalten.

  3. Geben Sie das erforderliche Passwort ein.
    Hinweis: Im Passwort wird der Buchstabe „o" durch die Ziffer „0" (Null) ersetzt.

  4. Setzen Sie den Haken bei ELStAM priv. KV/PV auf „nicht verwenden".

  5. Speichern Sie die Änderung.

Damit wird der fehlerhaft zurückgemeldete Datensatz aus der Abrechnung herausgenommen und nicht mehr für die Zuschussberechnung berücksichtigt.

Übersicht: Wann besteht Handlungsbedarf?

Situation

Handlungsbedarf

ELStAM meldet reguläre PKV-Beiträge

Kein Handlungsbedarf – Beiträge und Zuschuss werden automatisch übernommen und angepasst

ELStAM meldet zusätzlich Zahnzusatz- oder Auslandskrankenversicherung

Den betreffenden Datensatz über die oben beschriebene Einstellung deaktivieren

PKV-Beitrag hat sich geändert, ELStAM-Rückmeldung ist korrekt

Kein Handlungsbedarf – die Änderung wird automatisch berücksichtigt