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Muss der geringfügig Beschäftigte, der pauschal versteuert werden soll, bei ELStAM angemeldet werden? Oder kann bei ELStAM NEIN eingetragen werden, wenn die ID hinterlegt wurde?
Pauschal abgerechnete Minijobber bedürfen keiner Anmeldung zu ELStAM, da hier ansonsten eine Steuerklasse gemeldet und die pauschale Besteuerung (Steuerklasse = 0) überschrieben würde. Die Hinterlegung der ELStAM -Teilnahme = Nein ist hier die korrekte Vorgehensweise. Die Steuer-ID muss unabhängig davon hinterlegt werden, da diese für Entgeltmeldung zur Krankenkasse benötigt wird.