Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
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Muss der Haken „Kind nach KiBG“ gesetzt werden?

Nach dem Einspielen der CSV-Datei wurde dieser Haken gesetzt. Dadurch werden diverse Mitarbeiter automatisch bis 01/2023 zurückgerechnet. Ist diese Vorgehensweise korrekt, oder muss der Haken nicht mehr gesetzt werden, obwohl das Kind schon das gesamte Jahr „vorhanden“ ist?

Die Berechnungslogik für die Änderungen zur Pflegeversicherung erfolgt automatisch ab dem 01.07.2023. Rückrechnungen können vorher nur für den Pflegezuschlag anfallen, wenn der Haken nicht gesetzt wurde.