Muss für die Aktivrente eine gesonderte Lohnart angelegt werden?
Aktivrente: Ist eine gesonderte Lohnart erforderlich?
Nein. Für die Aktivrente müssen Sie keine separaten Lohnarten und keine zusätzlichen Abrechnungskomponenten anlegen. Die Abrechnung der Aktivrente erfolgt automatisch mit den bereits vorhandenen Lohnarten im System.
Automatische Erkennung durch das Programm
Das Programm erkennt anhand des Geburtsdatums des Mitarbeiters automatisch, ob dieser die Regelaltersgrenze (das gesetzlich festgelegte Alter für den regulären Renteneintritt) erreicht hat. Auf dieser Grundlage werden die relevanten Abrechnungsregeln für die Aktivrente automatisch angewendet.
Ein manuelles Eingreifen oder das Anlegen zusätzlicher Lohnarten ist daher nicht erforderlich.