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Muss man die ÜTZ manuell anpassen, nachdem man die Tariflohnerhöhung hinterlegt hat?

Übertarifliche Zulage (ÜTZ) bei Tariflohnerhöhungen automatisch anpassen

Nein, eine manuelle Anpassung der übertariflichen Zulage (ÜTZ) ist nicht erforderlich. Bei der Durchführung einer Tariflohnerhöhung steht Ihnen die Option „Übertarifliche Zulage anpassen" zur Verfügung. Diese sorgt dafür, dass die ÜTZ automatisch entsprechend der neuen Tarifwerte angepasst wird.

So nutzen Sie die Option

  1. Bei Durchführung der Tariferhöhung können Sie entscheiden, ob die ÜTZ angepasst werden soll.

  2. Hierzu aktivieren Sie im Fester Anpassung der Gruppen die Option „Übertarifliche Zulage anpassen".

ℹ️ Weiterführende Informationen

Ausführliche Hinweise zum Thema Tariflohnerhöhungen finden Sie in unserem Handout zvoove (für Personaldienstleister) – Tariflohnerhöhungen. Dieses steht im Downloadbereich der zvoove Cloud unter „PDL → Handbücher" bereit.

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