Neue EU-Regelung im Zahlungsverkehr ab 09. Oktober 2025: Pflicht zum Abgleich von Empfängernamen und Kontodaten
Hintergrund
Am 19. März 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Diese Verordnung ändert unter anderem die Verordnungen (EU) Nr. 260/2012, (EU) 2021/1230 sowie die Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro (Instant Payments).
Ab dem 09. Oktober 2025 gilt eine neue verpflichtende Regelung im Zahlungsverkehr:
Banken müssen bei jeder Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit den zugehörigen Kontodaten (IBAN) übereinstimmt.
Stimmen die Angaben nicht überein, kann die Überweisung abgelehnt werden. Ziel dieser Regelung ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen, Betrug zu verhindern und eine bestehende EU-weite Gesetzeslücke zu schließen.
Was bedeutet das für Sie?
1. Lohn- und Gehaltszahlungen
Um einen reibungslosen Lohnlauf sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen dringend, die Stammdaten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überprüfen.
Achten Sie insbesondere auf:
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die korrekte Schreibweise des vollständigen Namens,
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die Richtigkeit der IBAN/Kontoverbindung.
Sollte das Gehalt an ein Konto mit einem abweichenden Empfängernamen überwiesen werden (z. B. bei Gemeinschaftskonten oder abweichenden Kontoinhabern), tragen Sie diesen bitte im Feld
„Abw. Empfänger“ unter Lohn → Lohn/Gehalt → Allgemeine Lohndaten im Personalstamm ein.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die Überweisung nicht von der Bank abgelehnt wird.
2. Rechnungen und sonstige Zahlungen
Auch bei Zahlungen an Lieferanten, Geschäftspartner oder sonstige Dritte gilt diese Regelung.
Bitte prüfen Sie daher ebenfalls die korrekte Erfassung von Namen und IBAN in Ihren Stammdaten.
Ein kurzer Datenabgleich kann helfen, Rückläufer und Verzögerungen zu vermeiden, und sorgt für einen störungsfreien Ablauf Ihrer Zahlungen.
Wichtiger Hinweis
Grundsätzlich ist der Zahlungsersteller (User) für die hinterlegten Zahlungsdaten verantwortlich („Herr der Daten“).
Das bedeutet: Änderungen oder Korrekturen an Empfängernamen und Kontoverbindungen können direkt in Ihrer Anwendung vorgenommen werden.
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