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Neuer Mindestlohn ab 01.10.2022: Anpassung der Mini- / Midijob-Grenze
Aufgrund der gesetzlichen Anpassungen ab dem 01. Oktober 2022, haben wir die Grenzen der Mini- und Midijobs in diversen Bereichen unseres Programms angepasst.
Die neuen Grenzen von 520,00 € bzw. 1.600,00 € werden bei geringfügig Beschäftigten ab dem 01.10.2022 nun auch in folgenden Bereichen berücksichtigt.
- Auswertung "Verdienst"
- Auswertung "Verdienstübersicht - monatlich" im IKS
- Brutto-Lohn-Editor
- Die Prüfung der Verdienstgrenzen (STRG + G) in der Stundenerfassung
- Vorschau Lohnartenausweisung in der Stundenerfassung
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