Energiepreispauschale EPP

Schlüsselung Minijobber bei Hauptbeschäftigung für EPP

Minijobber sollen zwar grundsätzlich eine EPP bekommen. Eine Auszahlung durch den Arbeitgeber kann aber nur erfolgen, wenn der oder die Beschäftigte dem Arbeitgeber vor der Auszahlung schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Ein Musterschreiben dazu finden Sie in den FAQs des Bundesfinanzministeriums unter https://www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html.
Wurde der Nachweis erbracht, können Sie im "Personalstamm → Lohn → Sozialversicherung" das neue Kennzeichen „Bestätigung Hauptbeschäftigung abg." aktivieren.

Hinweise:

  • das Kennzeichen ist nur aktiv bei Personengruppe 109
  • das neue Kennzeichen wird beim Abrechnungsvortrag mitberücksichtigt
  • automatische Rückrechnungen werden durch das aktiveren/deaktivieren nicht ausgelöst

In der zvoove Cloud unter "Downloads → Payroll → Updatebeschreibungen" finden Sie auch unser Handout Energiepreispauschale (EPP) in zvoove Payroll.