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Schlüsselung Minijobber bei Hauptbeschäftigung für EPP

Schlüsselung Minijobber bei Hauptbeschäftigung für die Energiepreispauschale (EPP)

Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP). Damit der Arbeitgeber die EPP auszahlen kann, muss der oder die Beschäftigte jedoch vor der Auszahlung schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis (Hauptbeschäftigung) handelt.

Schriftliche Bestätigung einholen

Ein Musterschreiben für diese Bestätigung stellt das Bundesfinanzministerium in seinen FAQ bereit:
FAQ zur Energiepreispauschale – Bundesfinanzministerium

Kennzeichen in zvoove Payroll aktivieren

Sobald die schriftliche Bestätigung vorliegt, aktivieren Sie das Kennzeichen in der Software:

  1. Navigieren Sie zu Personalstamm → Lohn → Sozialversicherung.
  2. Setzen Sie das Kennzeichen „Bestätigung Hauptbeschäftigung abg." auf aktiv.

Wichtige Hinweise

Thema
Hinweis
Verfügbarkeit
Das Kennzeichen ist nur bei Personengruppe 109 (geringfügig Beschäftigte / Minijobber) aktiv.
Abrechnungsvortrag
Das Kennzeichen wird beim Abrechnungsvortrag automatisch mitberücksichtigt.
Rückrechnungen
Das Aktivieren oder Deaktivieren des Kennzeichens löst keine automatischen Rückrechnungen aus.

Weiterführende Informationen

Ein ausführliches Handout zur Energiepreispauschale finden Sie in der zvoove Cloud unter:
Downloads → Payroll → Updatebeschreibungen
Energiepreispauschale (EPP) in zvoove Payroll