Schwerbehinderten-Ausgleichs-Abgabe: Wer steht in der Spalte 3?
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe: Wer wird in Spalte 3 eingetragen?
Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ist eine gesetzliche Abgabe, die Arbeitgeber entrichten müssen, wenn sie nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Für die jährliche Meldung an die Bundesagentur für Arbeit gibt es ein Meldeformular (das sogenannte Anzeigeverfahren), in dem Arbeitnehmer je nach Status in verschiedene Spalten eingeordnet werden.
Nachfolgend erfahren Sie, welche Arbeitnehmer in Spalte 3 gehören und wie Sie die Zuordnung in der Software vornehmen.
Welche Arbeitnehmer gehören in Spalte 3?
In Spalte 3 werden bestimmte Personengruppen eingetragen, die bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe eine besondere Rolle spielen. Die genaue Definition finden Sie in Punkt 4.1.2 des offiziellen Erläuterungsdokuments der Bundesagentur für Arbeit:
➡ Erläuterungen zu den Vordrucken (PDF der Bundesagentur für Arbeit)
Hinweis: Da sich die gesetzlichen Vorgaben ändern können, empfehlen wir, stets die aktuelle Version des Dokuments der Bundesagentur für Arbeit heranzuziehen.
Zuordnung in der Software vornehmen
Um einen Mitarbeiter in der Software für Spalte 3 zu kennzeichnen, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie den Personalstamm des betreffenden Mitarbeiters.
- Navigieren Sie zum Bereich Eigenschaften → Behinderung.
- Setzen Sie den Haken bei der Option zur Zuordnung in Spalte 3.
- Speichern Sie die Änderung.
Die folgende Abbildung zeigt die entsprechende Einstellung im Bereich Eigenschaften – Behinderung:

Übersicht: Vorgehensweise auf einen Blick
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