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Sollte ich bereits manuell die privaten KV/PV Beiträge eingegeben haben, werden diese dann durch die Rückmeldung über ELSTAM gelöscht?

Auswirkung der ELSTAM-Rückmeldung auf manuell eingetragene private KV/PV-Beiträge

Wenn Sie bereits manuell private Beiträge zur Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) erfasst haben, stellt sich die Frage, was bei einer Rückmeldung über ELSTAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) mit diesen Werten geschieht.

Kurze Antwort

Nein, Ihre manuell eingetragenen Werte werden nicht gelöscht. Sie bleiben erhalten, werden jedoch durch die ELSTAM-Rückmeldung übersteuert.

So funktioniert es im Detail

Die Werte werden an unterschiedlichen Stellen in der Sozialversicherungsmaske im Personalstamm gespeichert:

Bereich
Ort in der Sozialversicherungsmaske
Was passiert?
Manuell eingetragene Werte
Reiter „Allgemein"
Bleiben unverändert bestehen
Per ELSTAM zurückgemeldete Werte
Feld „ELSTAM priv. KV/PV"
Werden automatisch eingetragen

Wichtiger Hinweis

Obwohl die manuellen Einträge unter „Allgemein" sichtbar bleiben, werden sie für die Berechnung nicht herangezogen. Die über ELSTAM zurückgemeldeten Werte haben Vorrang und übersteuern die manuell erfassten Beiträge. Für die Lohnabrechnung sind somit die ELSTAM-Werte maßgeblich.