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Steuer-ID für Minijobber im SV Meldewesen - Wo befindet sich im zvoove Payroll eine Liste/Auswertung von allen Steuer-IDs?

Steuer-ID für Minijobber im SV-Meldewesen – Übersicht und Auswertung

Seit der Einführung der Steuer-ID-Pflicht im SV-Meldewesen (Sozialversicherungs-Meldewesen) müssen auch für Minijobber die Steueridentifikationsnummern (Steuer-IDs) gemeldet werden. In zvoove Payroll können Sie sich eine vollständige Übersicht aller hinterlegten Steuer-IDs Ihres Personalbestands anzeigen lassen.

Auswertung der Steuer-IDs aufrufen

Um eine Liste aller Steuer-IDs einzusehen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Navigieren Sie im Hauptmenü zu Auswertungen.
  2. Wählen Sie den Bereich Personal.
  3. Öffnen Sie die Auswertung Steuerdaten (Steuer-ID).

Pfad: Auswertungen → Personal → Steuerdaten (Steuer-ID)

In dieser Auswertung erhalten Sie eine vollständige Übersicht der Steuer-IDs für Ihren gesamten Personalbestand. So können Sie schnell prüfen, ob für alle Mitarbeitenden – einschließlich Minijobbern – eine Steuer-ID hinterlegt ist, und fehlende Einträge gezielt ergänzen.

Wichtiger Hinweis zur Anlage von Minijobbern

Minijobber müssen in der Steuermaske mit bestimmten Einstellungen angelegt werden, damit die Meldungen korrekt verarbeitet werden:

Einstellung
Erforderlicher Wert
Erläuterung
Steuerklasse
0
Minijobber unterliegen in der Regel der Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber und erhalten daher keine reguläre Steuerklasse.
ELStAM-Teilnahme
Nein
Da keine individuelle Lohnsteuer erhoben wird, ist kein Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erforderlich.

Hinweis: Obwohl für Minijobber keine ELStAM-Teilnahme erforderlich ist, muss die Steuer-ID dennoch zwingend hinterlegt sein, da diese für das SV-Meldewesen benötigt wird. Prüfen Sie daher über die oben beschriebene Auswertung, ob bei allen Minijobbern eine Steuer-ID eingetragen ist.