Druckdateien

Übersicht der Druckdateien für das Rechnungsformular

 

Bezeichnung der Druckdateien

Beschreibung und Inhalt der Druckdateien

F0000100.dat

Kopf der Rechnung ggfls. mit Logo empfehlenswert ist mit einer Geschaeftspapier.dat zu arbeiten und dort ein Logo einzubinden, dann entfällt das Logo in der F0000100.dat.

F0000101.dat

Überschriften auf der Rechnung, wie z.B. „Mitarbeiter“, „Beruf“, „Einsatzort“ etc.

F0000102.dat

Andrucken von der Einsatzortbezeichnung oder Rechnungstext aus dem Auftrag.

F0000103.dat 

Mitarbeiternamen, Lohnarten mit Stunden und Beträgen werden angedruckt.

F0000104.dat 

Lohnarten mit Stunden und Beträgen werden angedruckt, wenn bei den Mitarbeitern mehr wie eine Lohnart auf der Faktur Seite angefallen sind.

F0000105.dat 

siehe Beschreibung F0000104.dat

F0000106.dat

Nettowerte, Bruttowerte, Skonto werden angedruckt

F0000107.dat

Übertrag und Fußzeilen welche fest hinterlegt worden sind oder aus der angemeldeten Geschäftsstelle oder Mandanten kommen.

F0000108.dat

Andruck von Projekten

F0000109.dat

Muss leer sein

F0000110.dat

Kopf der Rechnung ab Seite 2 

F0000112.dat

Zwischensumme Einsatzort 

F0000113.dat

Zwischensumme Personal 

F0000137.dat

Bei der Rechnungsgruppierung „Je Auftrag/Tag/Lohnart“ kann im Zusammenhang mit der Druckdatei F0000137.dat

(Angedruckt wird der Mitarbeiter mit den Zeiträumen und den jeweiligen Lohnarten) eine Lohnartenauflistung je Tag abgebildet werden.

Geschaeftspapier.dat 

 Das Geschäftspapier wird hier in JPEG oder BMP hinterlegt.

 

Hinweis: Sollten Sie mehrere Rechnungsformulare besitzen, dann ist die jeweilige Druckdatei nach der Nummer dieses Rechnungsformulars benannt.

Die o.g. Druckdateien beziehen sich hierbei nur auf das erste Rechnungsformular. Das zweite Rechnungsformular würde die Bezeichnung F00002XX.dat tragen, das dritte die F00003XX.dat.

WICHTIG: Bei Anpassungen und anschließendem Abspeichern der Druckdateien benötigen Sie zwingend die erforderlichen Windows-Schreibrechte bzw. Vollzugriff auf den Windows-Ordner. Sofern dies nicht gegeben ist, sprechen Sie hierzu Ihren zuständigen IT-Dienstleister an!

 

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