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Übersicht SV-Meldegründe

Übersicht SV-Meldegründe

In der Sozialversicherung (SV) werden Meldungen an die Krankenkassen und Sozialversicherungsträger mit sogenannten Schlüsselzahlen gekennzeichnet. Eine Schlüsselzahl ist ein numerischer Code, der den jeweiligen Meldegrund angibt – also den konkreten Anlass, aus dem eine Meldung erstellt wird.

Die folgende Übersicht zeigt alle gängigen Meldegründe, unterteilt in drei Kategorien:

  • Anmeldungen (Schlüssel 10–20)
  • Abmeldungen (Schlüssel 30–49)
  • Jahres-, Unterbrechungs- und sonstige Entgeltmeldungen (Schlüssel 50–92)

Schlüsselzahlen zu Anmeldungen

Anmeldungen werden erstellt, wenn ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnt oder sich wesentliche Merkmale der Beschäftigung ändern.

Schlüssel
Meldegrund
10
Beginn der Beschäftigung
11
Krankenkassenwechsel
12
Beitragsgruppenwechsel
13
Sonstige Gründe
20
Sofortmeldung

Schlüsselzahlen zu Abmeldungen

Abmeldungen werden erstellt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet oder sich bestimmte Rahmenbedingungen ändern.

Schlüssel
Meldegrund
30
Ende der Beschäftigung
31
Krankenkassenwechsel
32
Beitragsgruppenwechsel
33
Sonstige Gründe
34
Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
35
Arbeitskampf von länger als einem Monat
36
Wechsel des Entgeltabrechnungssystems
40
Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung
49
Tod

Schlüsselzahlen zu Jahres-, Unterbrechungs- und sonstigen Entgeltmeldungen

Diese Meldungen betreffen regelmäßige Jahresmeldungen, Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses sowie besondere Entgeltmeldungen.

Schlüssel
Meldegrund
50
Jahresmeldung
51
Unterbrechungsmeldung wegen des Bezugs von bzw. Anspruchs auf Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld)
52
Unterbrechung wegen Elternzeit
53
Unterbrechung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst
54
Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung)
55
Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall)
56
Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeit
57
Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI
58
GKV-Monatsmeldung – monatliche Meldung an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
92
UV-Meldung – Meldung an die Unfallversicherung (UV)

Hinweis zur Erzeugung von SV-Meldungen in Payroll

SV-Meldungen werden in Payroll automatisch auf Basis der hinterlegten Fehlzeiten in den Kennzeichen der Abrechnung erzeugt. Damit eine Fehlzeit die entsprechende Meldung korrekt auslöst, muss sie mit dem passenden ITSG-Index (Indexwert der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) verknüpft sein.

Bitte beachten Sie: Ist der ITSG-Index nicht korrekt zugeordnet, wird die SV-Meldung nicht oder fehlerhaft erzeugt. Prüfen Sie daher die Verknüpfung bei der Anlage neuer Fehlzeitarten.

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